Wann ist die Schriftform einer Befristung des Arbeitsvertrages gewahrt?
Die in einem schriftlichen Arbeitsvertrag enthaltende Befristungsabrede ist nicht wegen Verletzung des Schriftformgebots unwirksam, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mündlich auf einen früheren Arbeitsbeginn einigen.
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