Arbeitsbeginn am 1.7. – kein voller Urlaubsanspruch bis Jahresende
Wird ein Arbeitsverhältnis zum 1.7. eines Jahres begründet, kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwerben. Der volle Anspruch setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat.
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