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Änderungen des Nachweisgesetzes: Was müssen Arbeitgeber wissen?

Arbeitsvertrag & Einstellung 5. August 2022
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MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen verabschiedet. Folge dessen sind insbesondere Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG).

Ab dem 01.08.2022 tritt die europäische Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in Kraft. Dies führt zu einigen Gesetzesänderungen, die jeder Arbeitgeber beachten sollte. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Nachweisgesetz gelten. Der Arbeitgeber ist nun verpflichtet, verschiedene Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten. 

Der § 2 des Nachweisgesetzes wurde infolge der Umsetzung um einige Punkte erweitert: Schriftlich niederzulegen sind nun auch 

  • Das Enddatum des Arbeitsverhältnisses
  • Die Dauer der vereinbarten Probezeit
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
  • Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
  • ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
  • Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist
  • Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage

Verstöße gegen die Nachweispflicht stellen ab dem 01.08.2022 eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbußen von bis zu zweitausend Euro geahndet werden. Umso wichtiger ist es für den Arbeitgeber, die Arbeitsverträge rechtzeitig anzupassen. Die neuen Vorschriften gelten jedoch nicht nur für neue Arbeitsverträge, sondern auch für Arbeitnehmer aus Arbeitsverhältnissen, die vor dem 01.08.2022 geschlossen wurden. Diese können eine schriftliche Auskunft verlangen, der der Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist (zum Teil sieben Tage oder einen Monat nach Aufforderung) nachkommen muss.

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