Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis vererbbar
Verstirbt ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis, haben die Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub. Dieser Anspruch ist vererbbar und fällt in den Nachlass.
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