Urlaubsanspruch verfällt nicht bei fehlendem Antrag
Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub gehen nicht automatisch verloren, weil kein Urlaub beantragt wurde. Außer: Nach Information durch den Arbeitgeber verzichtet der Arbeitnehmer freiwillig und in voller Kenntnis, seinen Urlaub zu nehmen.
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