Eine Tabelle mit Schulnoten ist kein zulässiges Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis darf nicht wie ein Schulzeugnis mit Noten gestaltet sein. Der Arbeitgeber muss seinen Ex-Mitarbeiter angemessen beurteilen. Das schießt eine Tabelle aus und verlangt ein im Fließtext formuliertes Zeugnis.
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