Arbeitsunfall: Sturz beim Kaffeeholen ist unfallversichert
Wer beim Kaffeeholen auf dem Betriebsgelände stürzt, ist unfallversichert. Der Weg zum Getränkeautomaten bei der Arbeit ist betriebsbezogen und deshalb von der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst.
Mehr lesen