Krankes Kind zur Arbeit mitgenommen – kein Grund zur fristlosen Kündigung
Sein Kind zur Arbeit mitzunehmen, ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber dies erlaubt. Aber selbst wer in größter Not ohne Erlaubnis handelt, kann nicht fristlos gekündigt werden. Erst muss abgemahnt werden. Das gilt auch in der Probezeit.
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