Zum Ersatz der Fahrtkosten bei unwirksamer Versetzung
Wird ein Arbeitnehmer ungerechtfertigt in eine andere Niederlassung versetzt, kann er Schadensersatz für die wöchentlichen Heimfahrten verlangen. Erstattet werden € 0,30 pro gefahrenem Kilometer für die Nutzung des Privat-Pkw.
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