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Sabbatjahr: Berufliche Auszeit statt Burnout

Arbeitnehmer & Auszubildende 24. August 2015
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© Lenslife / fotolia.com

Ursprünglich ein göttliches Gebot, bezeichnet das Sabbatjahr, welches auch Sabbatical genannt wird, eine ca. drei- bis zwölf- monatige Auszeit vom Job. Modelle mit Teilzeitarbeit sind ebenso denkbar.

„Persönliche Weiterentwicklung“, „Erholung“, „Reisen“, Gründe warum sich Menschen für eine Auszeit vom beruflichen Alltag entscheiden.

Was ist ein Sabbatjahr bzw. ein Sabbatical?

Der Begriff kommt aus dem Hebräischen („sabat“ = innehalten) und bezeichnet ein Gebot aus der Tora. Dieses Gebot besagt, dass alle sieben Jahre Felder sowie Weinberge nicht besäht oder bearbeitet werden dürfen. Bezogen auf die heutige Zeit ist das Sabbatjahr als berufliche Auszeit zu verstehen.

Gründe für ein Sabbatjahr sind z.B. Weiterbildung, Reisen, Erziehung, Gesundheit etc. Ziel eines Sabbatical ist es, erholt, mit neuer Energie und eventuell mit neu erlernten Fähigkeiten zum Arbeitsplatz zurück zu kehren.

Für wen eignet sich ein Sabbatjahr?

Ein Sabbatical eignet sich für jeden der sich eine berufliche Auszeit und Abstand vom Alltag nehmen möchte. Ein Sabbatjahr ist also nicht nur was für Menschen, die einem drohenden Burnout vorbeugen oder sich Ihrer Familie intensiver widmen möchten, sondern auch für Menschen, die sich beruflich umorientieren oder ihren Ruhestand vorzuziehen wollen.

Welche Modelle gibt es?

Da die Gründe für ein Sabbatjahr verschieden sind, gibt es mehrere Modelle. Für Beamte, gleichgestellte Angestellte im Öffentlichen Dienst und Lehrer ist das Sabbatical gesetzlich geregelt. Für alle anderen Berufsgruppen ist alles denkbar.

Folgende Modelle gibt es:


Modell des zeitlich begrenzten Lohnverzichts mit Anspar- und Freistellungsphase
Es ist das Modell, welches für Beamte und Lehrer gilt. Der Arbeitnehmer verzichtet für einen zeitlich begrenzten Zeitraum auf einen Teil seines Gehalts und spart diesen Betrag an. In der Freistellungsphase arbeitet der Arbeitnehmer nicht, er erhält aber das gekürzte Gehalt weiter.

Teilzeit-Modell
Der Arbeitgeber schließt mit dem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum einen Teilzeitvertrag. Der Arbeitnehmer arbeitet vertraglich geregelt mit einer reduzierten Stundenzahl, tatsächlich aber Vollzeit, ohne das volle Gehalt zu beziehen. Das Gehalt, welches durch die unbezahlten Überstunden anfällt, landet auf einem Arbeitszeitkonto. In der Freistellungsphase muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten, bekommt aber das reduzierte Gehalt weiter.

Fondssparmodell
Auf ein Arbeitszeitkonto werden Überstunden, nicht genommene Urlaubstage, Teile des Gehalts, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen usw. gesammelt. Der Arbeitgeber kann das angesparte Geld in Investmentfonds anlegen. Während der Freistellung wird der Arbeitnehmer aus diesem Fond bezahlt. Dieses Modell ist in Deutschland noch nicht gängig.

Vorgezogener Ruhestand
Auf ein Arbeitszeitkonto werden Überstunden, nicht genommene Urlaubstage, Teile des Gehalts, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen usw. gesammelt. Der Arbeitgeber kann das angesparte Geld in Investmentfonds anlegen. Während der Freistellung wird der Arbeitnehmer aus diesem Fond bezahlt. Dieses Modell ist in Deutschland noch nicht gängig.

Time-out-Modell
Im Time-out-Modell nehmen Arbeitnehmer das Sabbatical meist nicht freiwillig. Das Modell wird von Unternehmen in wirtschaftlich schlechten Auftragslagen angewandt. Dazu wird der Arbeitnehmer freigestellt und erhält reduzierte Bezüge. Geht es dem Unternehmen wirtschaftlich wieder besser, kehrt der Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zurück.

Unbezahlter Urlaub
Arbeitnehmer nimmt sich für eine bestimmte Dauer unbezahlten Urlaub.
 

Leider sind Arbeitgeber von beruflichen Auszeiten ihrer Arbeitnehmer nicht immer begeistert. Gründe dafür sind das Fehlen der Arbeitskraft sowie die Angst, dass der Arbeitnehmer nach seiner Auszeit nicht in das Unternehmen zurückkehrt. Wie überzeuge ich meinen Arbeitgeber von einem Sabbatjahr?

So überzeugen Sie Ihren Chef:

  • Suchen Sie rechtszeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
  • Schlagen Sie einen passenden Zeitpunkt für den Anfang Ihrer beruflichen Auszeit vor, z.B. nach Beendung eines großen Projektes.
  • Schlagen Sie ein passendes Modell vor.
  • Überlegen Sie genau, warum Sie sich eine Auszeit nehmen möchten, damit Sie im Gespräch überzeugend und nicht unsicher wirken.
  • Stellen Sie im Gespräch heraus, welche Vorteile Ihre Auszeit für das Unternehmen hat (z.B. Motivation, Know-how durch Weiterbildungsmaßnahmen).
  • Überlegen Sie sich, wie die anfallende Arbeit während Ihrer Abwesenheit verteilt werden könnte.
  • Gehen Sie Kompromisse hinsichtlich der Dauer des Sabbaticals ein.

Was muss im Vertrag zum Sabbatjahr festgelegt werden?

Der Vertrag zum Sabbatjahr sollte unbedingt schriftlich abgefasst werden. Neben dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber können der Betriebsrat oder auch die Personalabteilung sowie ein Rechtsanwalt eingebunden sein. Der Vertrag sollte alle wichtigen Punkte abdecken.

Vertraglich geregelt werden sollte der Zeitraum zwischen der Anspar- und der Freistellungsphase. Natürlich muss auch die Bezahlung festgehalten werden. In Bezug auf den Ansparzeitraum muss geklärt werden, was angespart werden darf (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw.). Die Arbeitszeitreduzierung muss befristet angegeben werden, da viele Arbeitnehmer nach einem Sabbatical wieder im vollen Umfang an ihren Arbeitsplatz zurück möchten.

In diesem Zusammenhang muss auch geklärt werden, was nach der Rückkehr in den Job passiert. Festgelegt muss auch werden, in welchem Umfang und in welchem Maße vor- und nachgearbeitet werden muss.

In den Vertrag sollte aufgenommen werden, dass bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen das angesparte Guthaben ausbezahlt wird. Da der Mitarbeiter die freie Zeit nicht zur Konkurrenztätigkeit nutzen soll, sollte im Vertrag ein Wettbewerbsverbot geregelt werden.