Absage an Bewerber
Falsch formulierte Absageschreiben können ernst zu nehmende Folgen nach sich ziehen.
Diskriminieren Sie beispielsweise einen Bewerber in Ihrer Absage, verstoßen Sie gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Hieraus können Schadensersatzforderungen gegen Sie entstehen.
Das bietet Ihnen dieses Absageschreiben
- Absageschreiben leicht und unkompliziert erstellen
- Rechtssichere Formulierung und korrekte Ausdrucksweise
- Geeignet für alle Arbeitsverhältnisse
- Mit Hinweisen zur rechtssicheren Verwendung
- Sie erhalten das Schreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
- DSGVO-konform
Absage erstellen leicht gemacht
Die Absage an einen Bewerber ist nicht nur eine pro forma Sache aus Höflichkeit. Je nach Bewerberzahl ist hiermit ein nicht zu unterschätzender Arbeitsaufwand verbunden. Eine individuell anzupassende Vorlage nimmt Ihnen einen gewichtigen Arbeitsschritt ab und erleichtert so den Absageprozess.
Keine Nennung von Gründen
Eine Absage müssen Sie grundsätzlich nicht begründen. Dies mag gerade bei einer Vielzahl von passenden Bewerbern befremdlich wirken, da Sie gegebenenfalls später auf diese zurückgreifen möchten. Trotzdem empfiehlt es sich, auf die Nennung von Gründen zu verzichten. Ein potenziell geeigneter Bewerber wird sich im Regelfall hierdurch nicht gekränkt fühlen. Begründen Sie die Absage dennoch, sollten Sie wohl überlegt formulieren.
Keine Diskriminierung von Bewerbern
Lehnen Sie einen Bewerber unter der Nennung von Gründen ab, etwa aufgrund seines Alters oder Geschlechts, seiner Herkunft, Religion oder Weltanschauung oder aber aufgrund einer Behinderung, verstoßen Sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Verhalten kann eine Schadensersatzforderung gegen Sie begründen. Hier drohen neben der Forderung nicht nur Prozess- und Anwaltskosten, sondern auch ein Imageverlust als Arbeitgeber.
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