Keine Kündigung wegen erneuter Badsanierung durch Mieter
Der Mieter ist berechtigt, Einbauten, die er selbst in die Mietwohnung eingebracht hat, auch wieder zu entfernen und durch neue zu ersetzen. Eine Kündigung wegen der Verletzung des Eigentums durch den Vermieter ist somit unwirksam.
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