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Indexmiete: Ein beliebtes Mittel bei steigender Inflation

Mieterhöhung & Mietbeendigung 14. März 2023
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macgyverhh / stock.adobe.com

Indexmieten lassen sich in immer mehr Wohnraummietverträgen finden. Was bedeutet das für den Mieter? Was muss der Vermieter beachten?

Die Indexmiete stellt eine variable Miete dar, die unter Rückgriff auf den Verbraucherpreisindex ermittelt wird. Der Verbraucherpreisindex wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Steigt der Verbraucherpreisindex, spricht man meist von Inflation.

Der Wohnungsmieter braucht jedoch keine Angst haben, mit jedem Inflationsanstieg eine Mieterhöhung zu erhalten. Zunächst muss die Indexmiete vertraglich zwischen den Parteien festgehalten sein. Außerdem muss für eine Erhöhung der Miete die letzte Mieterhöhung mindestens 12 Monate zurückliegen. Der erhöhte Mietzins gilt dann erst ab dem übernächsten Monat, nachdem der Vermieter die Erhöhung angekündigt hat. Die Miete erhöht sich also nicht automatisch mit steigender Inflation, sondern muss vom Vermieter zuvor in Textform angekündigt werden.

Die Indexmiete ist mittlerweile ein beliebtes Mittel zur Mieterhöhung, da auch die Berechnung einfach selbst durchgeführt werden kann. Dazu benötigt der Vermieter lediglich den alten Indexstand und den neuen Indexstand, der sich auf der Seite vom Statistischen Bundesamt abrufen lässt. Um die erlaubte prozentuale Steigerung zu errechnen, bedarf es folgender Formel:

[(neuer Indexstand : alter Indexstand) x 100] – 100 = prozentuale Steigerung

Angenommen, der Index liegt heute bei 116,2 und betrug auf der gleichen Preisbasis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 108,2. Die Rechnung für die prozentuale Indexsteigerung sieht dann auch wie folgt:

[(116,2 : 108,2) x 100] – 100 = 7,39 %

Die Miete kann somit um 7,39 % angehoben werden.

Wichtig: Mit der Veröffentlichung des Berichtsmonats Januar 2023 am 22. Februar 2023 erfolgte die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Dabei werden die Ergebnisse ab Januar 2020 neu berechnet. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Statistischen Bundesamts. Der Verbraucherpreisindex lag früher beim Jahr 2015 bei 100. Diese Basis wurde jetzt auf das Jahr 2020 verschoben. Jetzt liegt die Basis im Jahr 2020 bei 100. Achten Sie also bei der Berechnung, dass Sie mit der neuen Tabelle des Statistischen Bundesamtes arbeiten!