Zwischenmietvertrag
Als Hauptmieter einer Wohnung oder eines Hauses haben Sie die Möglichkeit, diese während einer längeren Abwesenheit zu vermieten. Doch dabei ist Vorsicht geboten! Sie bleiben Sie dem Vermieter gegenüber verantwortlich für Schäden an der Immobilie die pünkltliche Zahlung der Miete.
Sichern Sie sich darum gegen entstehende Kosten ab! Mit dem Zwischenmietvertrag regeln Sie das Vertragsverhältnis mit Ihrem Zwischenmieter einfach und sicher!
Was regelt dieser Zwischenmietvertrag?
- Vermietung einer Wohnung oder eines Zimmers
- Regeln Sie, ob dem Zwischenmieter die ganze Wohnung oder nur ein Teil vermietet wird
- Nehmen Sie alle Einrichtungsgegenstände in den Mietvertrag auf
- Bestimmen Sie, ob die Miete in bar oder per Überweisung gezahlt werden soll
- Nehmen Sie eine bereits vorhandene Hausordnung in den Vertrag auf
- Regeln Sie die Beteiligung des Mieters an den Kleinst- und Schönheitsreparaturen unter Berücksichtigung der letzten BGH-Rechtsprechung
- Klären Sie, ob eine Kaution festgelegt wird
- Einfach ausdrucken und unterzeichnen!
Warum ist dieser Zwischenmietvertrag anders als herkömmliche Formulare? Und welche Vorteile bietet er?
Die Smartlaw-Software führt Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog, der das Gespräch zwischen Mandant und Anwalt simuliert. Am Ende erhalten Sie einen sicheren Zwischenmietvertrag, der an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entspricht.
Alle Formulierungen des Zwischenmietvertrag werden von renommierten Rechtsanwälten für Mietrecht erstellt. Falsche, veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.
Video: So funktioniert Smartlaw
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Häufig sind große Teile von Verträgen standardisiert. Smartlaw erspart Ihnen die Abstimmung mit Dritten. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten selbst!
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Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich, mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.
Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Zwischenmietvertrag oder Untervermietung?
Persönliche oder berufliche Umstände können Sie zu einem kurz- oder längerfristigen Wechsel Ihres Wohnortes zwingen, z. B. bei einer längeren Reise oder einem Auslandssemester. Möchten Sie nach Ihrer Rückkehr wieder in Ihre Wohnung einziehen und während Ihrer Abwesenheit keine finanzielle Doppelbelastung haben, dann empfiehlt es sich, Ihre Wohnung zwischen zu vermieten.
Für den Fall, dass Sie Ihre Wohnung gemeinsam mit dem Untermieter bewohnen möchten, ist unser Untermietvertrag genau der richtige Vertrag für Sie.
Ob es sich um Zwischen- oder Untervermietung handelt, ergibt sich also aus der An- oder Abwesenheit des Hauptmieters in der Wohnung.
Welche Vorteile bietet Ihnen ein Zwischenmietvertrag von Smartlaw?
Mit Smartlaw fertigen Sie in einem einfachen Frage-Antwort-Dialog einen Mietvertrag, der an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und stets den aktuellen Stand der Rechtsprechung berücksichtigt. Unsere Software erzeugt für Sie im Verlauf des Interviews mit Hilfe Ihrer Antworten einen individuellen Zwischenmietvertrag. Alle Formulierungen werden von führenden Rechtsanwälten für Mietrecht erstellt. Veraltete, falsche oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente und Formulare gehören somit der Vergangenheit an!
Brauche ich die Zustimmung des Vermieters zur Zwischenvermietung?
Ja. Vor Abschluss des Zwischenmietvertrages müssen Sie zwingend die Zustimmung des Hauptvermieters einholen, um Ihre Wohnung bzw. einen Teil davon vermieten zu dürfen. Mit Smartlaw können Sie ein entsprechendes Anschreiben an den Hauptvermieter erstellen.
Soll nur ein Teil Ihrer Wohnung zwischenvermietet werden, haben Sie in den meisten Fällen einen Anspruch auf die Zustimmung des Hauptvermieters.
Dennoch gilt: Wird die Erlaubnis des Vermieters zur Zwischenmiete nicht eingeholt, so macht sich der Mieter unter Umständen schadensersatzpflichtig - zudem stellt die ungenehmigte Zwischenvermietung einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Die positive schriftliche Rückantwort des Vermieters sollte deshalb zwingend vor Unterzeichnung des Zwischenmietvertrages abgewartet werden.
Was sollten Sie zur Erstellung dieses Vertrages bereithalten?
- Daten zum Hauptmietvertrag wie z. B. Anschrift, Lage, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer, Anzahl der zu übergebenden Schlüssel
- Beginn und Ende des Zwischenmietverhältnisses
- Grund der Ortsabwesenheit des Hauptmieters
- Angaben zum Mietkonto (kann auch später hinzugefügt werden)
- Daten zum Hauptmieter
- Daten zum Zwischenmieter
- Monatliche Grundmiete
- Datum der Unterschrift des Hauptmietvertrages
Denken Sie an das Beschriften und Beifügen der Anlagen
Anlagen zum Vertrag wie z. B. Hauptmietvertrag, Übergabeprotokoll und Hausordnung müssen an den Zwischenmietvertrag angeheftet werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass sämtliche Anlagen zum Zwischenmietvertrag mit dem Begriff „Anlage“ und der genauen Bezeichnung des Mietobjektes (z. B. „Anlage 1 zum Zwischenmietvertrag über das Haus Musterstraße 1, 11111 Musterstadt“) beschriftet werden.
Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll
Erstellen Sie mit dem Zwischenmieter ein Übergabeprotokoll und vermeiden Sie so Fehler bei der Übergabe der Immobilie. Unter einem Übergabeprotokoll versteht man eine unterschriebene Beschreibung des Wohnungszustandes zum Zeitpunkt des Einzuges sowie die Auflistung der übergebenen Schlüssel.
Was muss ich vor Unterzeichnung des Zwischenmietvertrages beachten?
- Haben Sie die Zustimmung des Hauptvermieters zur Zwischenvermietung?
- Haben Sie den Hauptmietvertrag (mit allen Anlagen) als Anlage dem Zwischenmietvertrag hinzugefügt?
- Gibt es im Zwischenmietvertrag keine widersprüchlichen Regelungen zum Hauptmietvertrag?
Lesen Sie den ausgedruckten Mietvertrag bitte genau durch, bevor Sie ihn unterschreiben!
Praxistipp
Erstellen Sie mit dem Zwischenmieter ein Übergabeprotokoll, das den Zustand der Wohnung dokumentiert. Es sollte dem Mietvertrag als Anlage hinzugefügt werden.