Mängelbeseitigung: Kostenerstattung durch den Vermieter
Im Oktober 2021 hatte eine Wohnungsmieterin ihrem Vermieter mitgeteilt, dass der Kühlschrank defekt sei. Der Kühlschrank war Bestandteil der Einbauküche, die vom Vermieter an die Mieterin mitvermietet wurde. Anfang November 2021 nahm der Hausmeister den defekten Kühlschrank in Augenschein. Einige Tage später bestellte die Mieterin online einen neuen Kühlschrank. Der Vermieter lehnte jedoch die Kostenerstattung ab. Die Sache ging vor Gericht. Das Amtsgericht Neubrandenburg entschied zugunsten der Mieterin. Da die Einbauküche zur Mietsache gehöre, habe der Vermieter für einen funktionsfähigen Kühlschrank zu sorgen.
Der Vermieter war mit der Mängelbeseitigung nach Auffassung des Amtsgerichts in Verzug. Dabei komme es nicht darauf an, wann die Mieterin den Kühlschrank online bestellt habe, sondern darauf, wann ihr der Kühlschrank geliefert und in die Küche eingebaut worden sei. Der Vermieter hätte nämlich trotz der Bestellung der Mieterin auf seine Kosten einen anderen Kühlschrank beschaffen können. Dies hat er jedoch nicht getan. Der Kostenerstattungsanspruch der Mieterin sei erst mit Einbringung des neuen Kühlschranks in der Einbauküche entstanden.
AG Neubrandenburg, Urteil vom 13.9.2023, 103 C 292/23
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