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Mietbürgschaft - privat

Zur Absicherung eines Mietverhältnisses verlangen Vermieter oft neben der Kaution noch Einkommensnachweise. Können Sie diese nicht nachweisen, weil Sie zum Beispiel noch studieren oder noch arbeitssuchend sind, dann hilft eine Mietbürgschaft.

Was regelt diese Mietbürgschaft?

  • Erklärung des Bürgen, wie z. B. Vater oder Mutter des Mieters, für die Zahlung der Miete an den Vermieter zu haften
  • Verwendbar als Ausfallbürgschaft zur Erhöhung der Chancen auf Abschluss des Mietvertrages
  • Verwendbar als Rettungsbürgschaft zur Vermeidung einer Kündigung wegen Mietschulden
  • Bezeichnung des konkreten Mietvertrages, um die Haftung des Bürgen zu beschränken
  • Geeignet für Bürgen und Mieter als Privatpersonen

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Der Ärger für Vermieter lauert oft im Kleingedruckten des eigenen Mietvertrages. So sind in den letzten Jahren tausende Betroffene auf Renovierungskosten sitzengeblieben, die eigentlich Mieter hätten tragen sollen. Mit Smartlaw erkennen Sie rechtliche Stolperfallen, können rechtzeitig vorbeugen und bleiben immer auf dem Laufenden.

Smartlaw-Rechtstipps für Vermieter

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Wann benötigen Sie eine Mietbürgschaft?

Häufig sind Vermieter, gerade bei Studenten, Berufsanfängern in der Probezeit oder bei Personen mit befristeten Arbeitsverträgen, skeptisch, wenn es darum geht, einen Mietvertrag abzuschließen. Daher kann es für den Mieter von Vorteil sein, wenn er dem Vermieter freiwillig eine zusätzliche Sicherheit bietet - einen Bürgen. Dieser soll notfalls den Verpflichtungen des Mieters nachkommen, wenn der Mieter selbst dazu nicht in der Lage ist. Diese Art von Bürgschaft nennt man Ausfallbürgschaft. Für den Fall, dass eine Kündigung wegen Mietschulden droht, bietet sich stattdessen eine sogenannte Rettungsbürgschaft an.

Mietsicherheit - Was kann der Vermieter fordern?

Grundsätzlich kann ein Vermieter eine Mietsicherheit in Form einer Kaution von seinem Mieter fordern. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zu der Form der Sicherheit und deswegen gibt es zahlreiche verschiedene Möglichkeiten. Die häufigste Form ist die Barkaution. Teilweise werden auch Bürgschaften als Sicherheit akzeptiert. Die Höhe der Sicherheit ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben - sie darf nicht höher als 3 Monatsmieten sein.

Mietbürgschaft - Was ist unzulässig?

Neben der Mietkaution sind Bürgschaften, soweit sie 3 Monatsmieten insgesamt übersteigen, unzulässig, da eine "Übersicherung" vorliegt. Aus diesem Grund können die Bürgschaftserklärungen zurückgefordert werden bzw. der Bürge kann nicht in Anspruch genommen werden.

Ausnahmen von dem gesetzlichen Verbot der doppelten Absicherung 

Private Mietbürgschaft (Ausfallbürgschaft)
In Groß- und Studentenstädten wird es für junge Leute oder Berufsanfänger immer schwieriger, Wohnungen anzumieten. Häufig bewerben sich mehrere Personen auf eine Wohnung und der Vermieter wählt den solventesten aus. Um das eigene geringe Einkommen auszugleichen, bietet sich daher die Bürgschaft eines Besserverdienenden an. Häufig erklären sich beispielsweise die Eltern bereit, für ihre Kinder zu bürgen, um diesen so die eigene Wohnung zu ermöglichen. Damit die Bürgschaft nicht zu einer Übersicherung führt und verwertbar bleibt, muss sie freiwillig und unaufgefordert abgegeben werden. Das bedeutet, dass der Vermieter eine solche Ausfallbürgschaft nicht fordern darf, da ansonsten eine doppelte Absicherung vorliegt und diese unzulässig ist.

Rettungsbürgschaft
Eine weitere zulässige unbegrenzte Bürgschaft ist die sogenannte "Rettungsbürgschaft". Diese kann abgegeben werden, wenn Zahlungsrückstände des Mieters bestehen und der Vermieter wegen dieser kündigen möchte. Der Vermieter kann die Bürgschaft annehmen, um die Kündigung des Mieters zu verhindern. In diesem speziellen Fall muss die Sicherheit auch nicht auf drei Monatsnettomieten beschränkt sein.

In unserem Anschreiben wird auf die jeweilige rechtliche Ausnahme zur verbotenen doppelten Absicherung hingewiesen.

So verwenden Sie die Mietbürgschaft

Beantworten Sie bitte die Fragen und tragen die abgefragten Daten ein. Es ist empfehlenswert, der Bürgschaft Einkommensnachweise beizufügen, damit der Vermieter sich ein Bild über die Solvenz des Bürgen machen kann. Weiterhin ist es ratsam, die Unterlagen vollständig und geordnet zu übermitteln.

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