Hausratversicherung muss nicht für Wohnungseinbruch nach fahrlässig verursachtem Schlüsselklau zahlen
Die Hausratversicherung kommt nicht für den Schaden auf, wenn ein Versicherungsnehmer fahrlässig den Handtaschendiebstahl samt Papieren und Wohnungsschlüssel ermöglicht und ein Dieb so in die Wohnung eindringen kann.
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