Durchsetzung von Kindesunterhalt vor Gericht: Mutter braucht Ergänzungspfleger bei Wechselbetreuung
Im Jahr 2020 hatte eine Kindsmutter beim zuständigen Amtsgericht die Alleinentscheidungsbefugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhalt gegenüber dem Vater beantragt. Die Eltern hatten ein paritätisches Wechselmodell vereinbart, bei der das Kind zu gleichen Teilen von den Eltern betreut wird. Das Amtsgericht entschied gegen die Kindsmutter. Die Alleinentscheidungsbefugnis beziehe sich nur auf einzelne Angelegenheiten. Zur Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüche sei sie nicht geeignet. Hierbei handele es sich um keine einzelne Angelegenheit. Hier ginge es über die Schaffung eines Titels hinaus um die Überwachung der Zahlungseingänge, die Zwangsvollstreckung, die regelmäßige Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Schuldners durch Auskunftsanträge und gegebenenfalls die Abänderung des Titels. Es handele sich somit um eine Daueraufgabe.
Nach Auffassung des Gerichts ist in Fällen wie diesen die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich. Das diene zudem eher dem Wohl des Kindes, wenn ein Ergänzungspfleger die Ansprüche gegen einen der Elternteile geltend macht, als wenn sich beide Eltern als "Gegner" in einem Gerichtsverfahren gegenüberstehen würden.
AG Hersbruck, Beschluss vom 9.3.2021, 8 F 783/20