Pflichtteil einfordern
Wenn Sie im Falle des Todes eines Angehörigen Pflichtteilsberechtigter sind, haben Sie einen Anspruch gegen die Erben auf Auskunft über das Erbe und Auszahlung des Pflichtteils.
Das Nachlassgericht wird sich nicht automatisch um die Durchsetzung Ihres Anspruchs kümmern - nutzen Sie unser Schreiben, um die Erben selbst dazu aufzufordern!
Ihr individuelles Anforderungsschreiben
- Mit unserem Schreiben können Sie die Erben dazu auffordern, Ihnen Auskunft über Umfang und Wert des Nachlasses zu erteilen.
- Je nach Wunsch können Sie auch ein notarielles Nachlassverzeichnis anfordern.
- Sie können mit unserem Dokument direkt die Auszahlung Ihres Pflichtteilsanspruchs einfordern und erhalten notwendige Hintergrundinformationen.
- Geeignet für alle Pflichtteilsberechtigten!
- Das fertige Dokument erhalten Die in den Dateiformaten PDF & DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).
Sie sind Pflichtteilsberechtigter?
Ein Recht auf einen Pflichtteil aus der Erbschaft können Sie z.B. dann haben, wenn Sie vom Verstorbenen (“Erblasser”) enterbt wurden. Jeder Erblasser darf ohne Angabe von Gründen seine gesetzlichen Erben durch Testament oder Erbvertrag enterben. Persönliche Motive brauchen nicht nachvollziehbar zu sein. Gleichgültig ist, ob die Enterbung in einem notariell beurkundeten oder in einem privatschriftlichen Testament enthalten ist. Die Enterbung muss auch nicht ausdrücklich erfolgen. Häufig besteht sie schlicht darin, dass eine bestimmte Person einseitig bevorzugt wird.
Sie können aber auch durch Ausschlagung einer beschränkten oder belasteten Erbschaft (z. B. durch Auflagen in der Testamentsvollstreckung) Pflichtteilsberechtigter werden.
Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich bestimmte Angehörige des Erblassers. Prüfen Sie zunächst mit unserem Pflichtteilsrechner, ob Sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören!
Erstellen Sie jetzt Ihr individuelles Aufforderungsschreiben an die Erben
Ihre Rechte
Um den konkreten Pflichtteilsanspruch beziffern zu können, müssen Sie den genauen Wert des Nachlasses kennen. Deshalb gibt das Gesetz dem Pflichtteilsberechtigten einen Auskunftsanspruch gegen den oder die Erben. Diesen Auskunftsanspruch können Sie mit unserem Schreiben an die Erben einfordern.
Die Erben müssen dann ein Bestandsverzeichnis erstellen, dass u.a. alle vorhandenen Vermögenswerte und alle Nachlassverbindlichkeiten auflisten muss. Auch der Wert bestimmter Nachlassgegenstände muss Ihnen mitgeteilt werden. Außerdem können Sie mit unserem Schreiben auch gleich die Auszahlung des Pflichtteilsanspruchs verlangen.
Aber Achtung, lassen Sie sich nicht zu viel Zeit: Der Pflichtteilsanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren seit Ende des Jahres, in dem Sie als Pflichtteilsberechtigter Kenntnis vom Tod des Erblassers und der letztwilligen Verfügung erlangt haben! Bei Minderjährigen beginnt die Frist allerdings erst ab Eintritt der Volljährigkeit zu laufen.
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