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Pflichtteilrechner

Überprüfen Sie mit unserem Pflichtteilsrechner, ob Sie von den Erben einen Pflichtteil verlangen können.

Wenn Sie selbst Erbe sind, nutzen Sie den Pflichtteilsrechner um zu überprüfen, ob es Personen gibt, die gegen Sie einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils sowie ein Auskunftsrecht bezüglich der Erbschaft haben. In jedem Fall berechnet der Pflichtteilsrechner den Anteil am Erbe, auf den ggf. ein Anspruch besteht (»Pflichtteilsquote«).

 

Ihre Vorteile mit Smartlaw

  • Berechnung des gesetzlichen Pflichtteils
  • Prüfung, ob Sie als Erbe im konkreten Fall zur Auskunft verpflichtet sind
  • Unser Rechner ist geeignet für Pflichtteilsberechtigte und Erben

Auch wenn sie nicht im Testament berücksichtigt wurden, können nahe Verwandte und Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner zu einem Teil des Erbes berechtigt sein. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Anteil am Erbe heißt Pflichtteil.

Mit dem Pflichtteilrechner können Sie als Erbe überprüfen lassen, ob die Person, die von Ihnen ein Nachlassverzeichnis oder den Pflichtteil fordert, auch dazu berechtigt ist. Außerdem berechnet Ihnen der Pflichtteilrechner genau den entsprechenden Anteil am Erbe, die sog. Pflichtteilsquote.

Sollten Sie zur Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses verpflichtet sein und benötigen Sie den absoluten Wert des Pflichtteils, finden Sie mit unserem Nachlassverzeichnis hier das richtige Dokument.

Wir bieten Ihnen ebenfalls eine Prüfung der Prüfung der gesetzlichen Erbfolge.

Berechnen Sie jetzt Ihre individuelle Pflichtteilsquote!

Was ist der gesetzliche Pflichtteil?

Mit dem Pflichtteil ist der Anspruch bestimmter Familienmitglieder des Erblassers (des Verstorbenen) gemeint, trotz Ausschluss vom Erbe die Auszahlung eines bestimmten Anteils vom Erben zu fordern. Der Pflichtteil entsteht immer dann, wenn eine grundsätzlich pflichtteilsberechtigte Person durch ein Testament oder einen Erbvertrag vom Erbe ausgeschlossen wird. Das kann dadurch geschehen, dass der Erblasser im Testament ausdrücklich erklärt, dass eine bestimmte Person nichts erhalten soll oder wenn diese Person im Testament keine Erwähnung findet.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Nicht jede beliebige Person kann, sofern sie durch das Testament “übergangen” wurde, den Pflichtteil fordern. Nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, sowie die übrigen gesetzlichen Erben können einen Pflichtteil geltend machen. Geschwister sind dagegen nicht pflichtteilsberechtigt.

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Was bringt mir der Pflichtteilsrechner, wenn ich selbst Erbe bin?

Der Pflichtteilsrechner gibt Ihnen Auskunft darüber, ob ein Anspruch auf den Pflichtteil besteht. Sie als Erbe können also herausfinden, ob Sie gegenüber weiteren Personen (sog. Pflichtteilsberechtigten) zur Auszahlung des Pflichtteils und zur Auskunft über die Erbschaft verpflichtet sind.

Was bringt mir der Pflichtteilsrechner, wenn ich kein Erbe bin?

Soweit Sie nicht Erbe geworden sind, kann es sein, dass Sie dennoch einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils haben. Mit dem Pflichtteilsrechner können Sie feststellen, ob und in welcher Höhe Ihnen einer solcher Anspruch gegen die Erben zusteht. Zusätzlich können Sie auch prüfen, ob Ihnen ein Auskunftsanspruch über den Umfang der Erbschaft zusteht.

Was berechnet der Pflichtteilsrechner?

Soweit ein Anspruch besteht berechnet der Pflichtteilsrechner Ihnen den genauen Anteil des Pflichtteils am Erbe, die sog. Pflichtteilsquote. Der Pflichtteilsrechner berechnet dagegen nicht den konkreten Wert des Pflichtteilsanspruchs.

 

Wir bieten Ihnen ebenfalls eine Prüfung der Prüfung der gesetzlichen Erbfolge
Erstellen Sie als Erbe mit Smartlaw ein Nachlassverzeichnis als Grundlage für die konkrete Berechnung des Pflichtteils.

 

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Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.