Krankenhaus muss nicht generell persönliche Daten seiner Ärzte mitteilen
Auch wenn ein Patient die Herausgabe aller Behandlungsunterlagen verlangen kann – Namen und Anschriften aller ihn behandelnden Ärzte muss das Krankenhaus nur herausgeben, wenn der Patient ein berechtigtes Interesse an den Daten nachweist.
Mehr lesen