Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Medikamente nur in Ausnahmefällen
Die Beihilfe für Beamte zahlt grundsätzlich nicht für verschreibungsfreie Medikamente, auch wenn sie ärztlich verordnet worden sind. Dass dies rechtens ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Ausnahmen bestätigen die Regel.
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