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Reiserecht: Anzahlungen und Stornogebühren

Reisen & Urlaub 16. Januar 2015
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© purplequeue / fotolia.com

Es geht wieder los: Kaum ist die Weihnachtszeit vorbei, werben die großen Reiseveranstalter schon mit verlockenden Frühbucher-Rabatten. Jetzt den Sommerurlaub buchen? Für viele ist so kurz nach der Weihnachtszeit das Geld dafür knapp.

Aber wann ist der Reisepreis eigentlich fällig? Wie viel Anzahlung darf der Reiseveranstalter verlangen? Und was passiert, wenn man die Reise, die ja noch in ferner Zukunft liegt, doch noch stornieren muss?

Mit diesen Fragen hat sich vor kurzem der Bundesgerichtshof befasst und zugunsten der Verbraucher entschieden:

In welcher Höhe sind Anzahlungen zulässig?

Verbraucherzentralen hatten gegen verschiedene große Reiseanbieter geklagt. Diese hatten von ihren Kunden hohe Anzahlungen zwischen 25 und 40 Prozent für Pauschalreisen verlangt. Für rechtlich zulässig hält der Bundesgerichtshof jedoch nur Anzahlungen von maximal 20 Prozent des Reisepreises. Die Reiseveranstalter müssen nun ihre AGB entsprechend anpassen. Höhere Raten sind nur zulässig, wenn der Veranstalter nachweisen kann, dass seine eigenen Vorausleistungen, z. B. an die Airlines bei den dynamisch zusammengestellten Reisen, höher sind.

Wann ist der volle Reisepreis fällig?

Die Fälligkeit des Gesamtpreises für Pauschalreisen wurde vom BGH bis zu 30 Tage vor Reisebeginn als angemessen erachtet. Die Reiseveranstalter hatten bis zu 45 Tage vor Reisebeginn die Zahlung des vollen Reisepreises verlangt.

Wie hoch darf die Stornopauschale sein?

Die Stornopauschale für einen Reiserücktritt, der bis zum 30. Tag vor Reisebeginn erfolgt, wurde auf die maximale Höhe der Reisepreisanzahlung, also 20 Prozent, beschränkt. Auch hier waren vorher bei so manchem Reiseveranstalter bis zu 40 Prozent des Reisepreises fällig gewesen.

Bei Buchungen auf die AGB des Reiseveranstalters achten

Gerade bei der Buchung von Pauschalreisen lohnt es sich, einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseanbieters zu schauen. Hier sind Anzahlungen, Fälligkeit und Stornogebühren geregelt. Mit dem ungeprüften Akzeptieren der AGB im Onlineshop oder im Reisebüro kann es besonders bei Stornierungen zu unangenehmen Überraschungen und Streitereien kommen. Nach dem Urteil im Dezember werden viele Reiseveranstalter ihre AGB anpassen müssen, ob das auch wirklich schon erfolgt ist, sollten Sie vor der Buchung überprüfen.

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