Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall
Ihr Flug in den wohlverdienten Urlaub war verspätet und Sie mussten für mehrere Stunden auf dem Flughafen warten oder Ihre Geschäftsreise wegen einer Überbuchung oder Annullierung ausfallen lassen? In bestimmten Konstellationen haben Sie als Fluggast gegenüber der Fluggesellschaft Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, unabhängig vom Ticketpreis.
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- Anwendbar bei Verspätungen, Annullierungen, Vorverlegungen, Nichtbeförderungen und verpassten Anschlussflügen
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- Bei Annullierung und Nichtbeförderung können Sie zusätzlich den Ticketpreis zurückfordern, wenn Sie nicht befördert wurden
- Sowohl für private Reisen als auch für Geschäftsreisen anwendbar
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Weitere Informationen zum Forderungsschreiben zur Entschädigung bei verspäteten Flugreisen
Wichtig: Der Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung besteht unabhängig vom gezahlten Ticketpreis und stellt als solcher eine Art Entschädigung für die erlittenen Ärgernisse bei einer Flugreise dar.
Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht grundsätzlich in folgenden Situationen:
- Ihre Ankunft verspätet sich um mindestens drei Stunden
- Ihr Flug wird annulliert
- Ihnen wird das Boarding verweigert, z.B. aufgrund einer Überbuchungssituation
- Der Flug wird stark vorverlegt (mindestens drei Stunden)
- Der Flug verspätet sich um weniger als 3 Stunden, aber Sie verpassen wegen der Verspätung Ihren Anschlussflug
Allerdings: Ein Anspruch auf Entschädigung besteht immer dann nicht, wenn außerordentliche Gründe vorliegen. Diese kann die Fluggesellschaft nämlich nicht vertreten, sie entsprechen nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und liegen außerhalb dessen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist.
Außergewöhnliche Umstände sind beispielsweise Streik, extreme Wetterlagen oder auch Vogelschlag. Nicht zu den außergewöhnlichen Umständen gehören aber technische Defekte und Erkrankungen von Crew-Mitgliedern.
Bei der Annullierung kommt es schließlich auch darauf an, wann die Fluggesellschaft Sie davon in Kenntnis setzt. Tut sie dies erst am Reisetag, kann sie sich auch durch die Organisation einer Ersatzbeförderung nicht von der Entschädigungszahlung befreien. In allen anderen Fällen kann sie aber bestimmte Ersatzbeförderungen organisieren, die in einem sehr ähnlichen Zeitfenster wie der ursprünglich gebuchte Flug stattfinden müssen.
Bei einem verpassten Anschlussflug müssen die beiden Flüge einheitlich gebucht worden sein. Wenn Sie Ihre Flüge unabhängig voneinander buchen, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Falls Sie aber einheitlich gebucht haben kommt es auch nicht darauf an, ob die beiden Flüge von derselben Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Wie hoch ist die mir zustehende Entschädigung?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Distanz:
- Für eine Distanz bis zu 1500 Km gibt es eine Entschädigung von 250 Euro
- Für eine Distanz zwischen 1500 und 3500 Km gibt es eine Entschädigung von 400 Euro
- Für eine Distanz ab 3500 KM gibt es 600 Euro
Habe ich auch für eine Geschäftsreise einen Anspruch auf Entschädigung?
Ja! Auch Geschäftsreisende haben einen Anspruch auf Entschädigung, und zwar unabhängig davon, ob sie ihr Ticket selbst bezahlt haben oder ob dieses vom Arbeitgeber bezahlt worden ist. Die Entschädigung wegen der erlittenen Ärgernisse steht grundsätzlich dem Reisenden persönlich zu, nicht dem Unternehmen. Ausnahmen können sich aus einer anderweitigen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben.
Wollen Sie wegen nicht behobener Mängel den Reisepreis Ihrer Pauschalreise mindern, können Sie hier ein Forderungsschreiben Reisepreisminderung erstellen.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob dies das richtige Dokument für Ihre Situation ist, helfen wir Ihnen hier gerne das richtige Reiserechtsdokument zu finden.