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EU-Bürger müssen Ausweis auf Reisen mit sich führen

Reisen & Urlaub 15. April 2022
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maho / stock.adobe.com

Auch bei Reisen innerhalb der EU müssen EU-Bürger ein Ausweisdokument dabeihaben. Ein Führerschein reicht beispielsweise. Die Einreise in andere Mitgliedstaaten darf aber auch ohne Vorlage eines solchen Dokuments nicht verwehrt werden.

Ein finnischer Staatsbürger hatte bei einer Rundreise mit einem Vergnügungsboot die Seegrenze zwischen Finnland und Estland überquert. Bei der Rückkehr musste er daher im Hafen von Helsinki durch eine Grenzkontrolle. Problem: Der Mann besaß zwar einen gültigen finnischen Pass, hatte aber bei der Reise keinen Pass oder Ausweis dabei, sondern nur einen Führerschein. Seine Identität konnte damit festgestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft in Finnland leitete gleichwohl gegen den Mann ein Strafverfahren ein. Vor Gericht wurde festgestellt, dass er durch das Überschreiten der finnischen Staatsgrenze, ohne ein Reisedokument mitzuführen, eine Straftat begangen hat. Gegen ihn wurde jedoch keine Strafe verhängt, weil es sich um eine „minder schwere Straftat“ handelte. Zudem wäre der Gesamtbetrag der Geldstrafe von € 95.250,–, der gemäß der im finnischen Strafrecht vorgesehenen Regelung auf der Grundlage des durchschnittlichen Monatseinkommens gegen den Mann hätte verhängt werden können, überhöht gewesen.

Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein. Der mit dem Fall danach betraute Oberste Gerichtshof Finnlands nahm das Verfahren zum Anlass, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Dieser sollte die Frage klären, ob die finnischen Vorschriften, nach denen das Überschreiten der Staatsgrenze ohne gültigen Personalausweis/Pass mit einer Geldstrafe bestraft wird, die 20 % des monatlichen Nettoeinkommens des Täters betragen kann, mit dem Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit vereinbar sind.

Der EuGH bestätigte: Der Reisende hat beim Übertritt der estnischen Seegrenze einen leichten Grenzverstoß begangen. Allerdings ist die von der Staatsanwaltschaft verlangte Strafe von rund € 95.000,– unverhältnismäßig. Zwar sind mögliche Sanktionen wegen eines solchen Grenzverstoßes Sache der jeweiligen Mitgliedstaaten. Aber sie müssen angemessen sein.

Ein gültiger Reisepass oder Ausweis erleichtert die Identitätsprüfung von Personen, um festzustellen, ob sie ein Recht auf Freizügigkeit haben. EU-Länder dürfen auch von ihren eigenen Bürgern verlangen, ein Reisedokument vorzuzeigen – allerdings darf ihnen die Einreise auch ohne Pass oder Ausweis nicht verwehrt werden.

EuGH, Urteil vom 6.10.2021, C-35/20

Anmerkung der Redaktion:

Auch für deutsche Staatsbürger ist es Pflicht, bei Reisen in ein anderes Land oder bei der Rückreise nach Deutschland ein Ausweisdokument dabeizuhaben (z.B. je nach Ziel einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass). Dies gilt auch, wenn es in ein Land geht, das Mitglied des Schengen-Raumes ist. Denn: Dass an der Grenze nicht kontrolliert wird, bedeutet nicht, dass Personen vollständig ohne Dokument ins Ausland reisen dürfen.

Unser Rechtstipp:

In einigen Ländern gilt darüber hinaus eine allgemeine Ausweispflicht, die vorschreibt, den Ausweis ständig bei sich zu führen (z.B. in den Niederlanden, Italien, Portugal). Als Reisender sollten sie sich daher vor Reiseantritt auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über die Situation im jeweiligen Reiseland informieren (www.auswaertiges-amt.de).