Mietvertrag - Wohnung
Die Folgen eines fehlerhaften Wohnungsmietvertrages können teuer werden und sie treffen fast immer den Vermieter. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher! Mit Smartlaw erstellen Sie Mietverträge immer auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
Was regelt dieser Wohnungsmietvertrag?
- Wählen Sie, ob der Mietvertrag befristet oder unbefristet sein soll
- Entscheiden Sie, ob Sie eine Mindestmietzeit vereinbaren möchten
- Fügen Sie eine bereits bestehende Hausordnung in den Vertrag ein
- Regeln Sie die Beteiligung des Mieters an Kleinstreparaturen und Schönheitsreparaturen unter Berücksichtigung der letzten BGH-Rechtsprechung
- Nehmen Sie optional bauliche Sonderausstattungen der Wohnung in den Mietvertrag auf
- Nutzen Sie die Möglichkeiten zur vertraglichen Mieterhöhung, z. B. Staffelmiete
- Legen Sie die Höhe der Mietkaution fest
- Wählen Sie, ob die Miete in bar, per Lastschrift oder per Überweisung gezahlt werden soll
Für das Mietverhältnis überflüssige Klauseln, wie sie in gewöhnlichen Mustervorlagen zu finden sind, bergen Risiken und werden nicht im fertigen Mietvertrag vorkommen.
Innovativ & individuell
So funktioniert das Smartlaw-Prinzip
Mit Smartlaw erstellen Sie Mietverträge und andere Rechtsdokumente ganz einfach selbst. Dabei müssen Sie nur einige Fragen beantworten! Der spezielle Frage-Antwort-Dialog ist einem Gespräch zwischen Anwalt und Mandant nachempfunden. Es werden die Daten zur Wohnung sowie Ihre Wünsche zum Mietvertrag abgefragt.
Die Smartlaw-Software erstellt im Verlauf des Dialoges anhand Ihrer Antworten einen individuellen Mietvertrag. Alle Inhalte des Interviews sowie die Vertragstexte wurden von renommierten Anwälten für Mietrecht entwickelt und werden stets auf dem aktuellen Stand gehalten.
Den Vertrag sowie alle anderen Dokumente, die mit Ihrem neuen Mietverhältnis in Zusammenhang stehen, können Sie bequem speichern und verwalten.
Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.
Video: So funktioniert Smartlaw
Einfach & sicher vermieten mit dem Wohnungsmietvertrag
Weitere Informationen zum Wohnungsmietvertrag
Ist dieser Mietvertrag für meine Wohnung geeignet?
Dieser Mietvertrag ist für die Vermietung einer Wohnung oder Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus geeignet, die nicht öffentlich gefördert ist. Sonderausstattungen und Nebenräume können in den Vertrag aufgenommen werden. Bei der vermieteten Wohnung darf es sich nicht um einen Einliegerwohnung handeln.
Sollten Sie sich bei der Wahl des richtigen Mietvertrages unsicher sein, dann nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Mietvertragsfinder.
Welche Angaben benötigen Sie für diesen Mietvertrag?
- Daten zur Wohnung wie z. B. Anschrift, Lage im Gebäude, Wohnfläche, Anzahl der Räume, Anzahl der zu übergebenden Schlüssel
- Angaben zum Mietkonto (kann auch später hinzugefügt werden)
- Daten zum Vermieter
- Daten zum Mieter
Schönheitsreparaturklauseln
LG Berlin erklärt Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter für unwirksam. Was sind die Konsequenzen des Urteils?
Das LG Berlin hat Anfang des Jahres 2017 entschieden, dass eine Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist, solange u. A. kein angemessener Ausgleich gewährt wird. Der Vermieter kann gegen dieses Urteil noch vorgehen. Ob er allerdings tatsächlich Revision einlegt und ob der BGH dann die Entscheidung des LG Berlin bestätigt oder aufhebt, ist offen. Sollte der BGH dem Urteil des LG Berlin folgen, könnten ggf. viele alte Klauseln als unwirksam eingestuft werden – wie dies in der Vergangenheit auch bei den starren Fristenplänen etc. der Fall gewesen ist. Leider ist eine rechtssichere Vorhersage nicht möglich.
Angepasste Klauseln in den Smartlaw-Wohnraummietverträgen
Unsere Wohnraummietverträge enthalten nun eine angepasste Schönheitsreparaturklausel bei renovierten Wohnungen. Diese Klausel ist ein Versuch, die vom LG Berlin als unwirksam eingestuften Aspekte der dortigen Klausel zu vermeiden. Ob die Smartlaw-Klausel so vor Gericht bestand hat, kann jedoch noch nicht vorhergesagt werden. Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen jedenfalls erst einmal Vermieterpflicht, so dass bei Unwirksamkeit der Klausel dem Vermieter die Schönheitsreparaturen weiterhin obliegen.
Die Klausel sieht nunmehr u. A. eine kostenmäßige Begrenzung auf 6% der Jahresmiete bezogen auf die Netto-Kaltmiete, d.h. die Grundmiete ohne kalte und warme Betriebskosten vor. Wenn der Betrag über diese Grenze hinausgeht, schuldet der Mieter keine Schönheitsreparaturen.
Beträgt die Jahresgrundmiete beispielsweise 10.000,00 € müsste der Mieter im Kalenderjahr max. Schönheitsreparaturen für € 600,00 auf sich nehmen. Sind die objektiv erforderlichen Renovierungskosten im Zeitpunkt der Fälligkeit teurer, entfällt die Pflicht. Die Fälligkeit liegt vor, wenn aus Sicht eines objektiven Beobachters Renovierungsbedarf eingetreten ist. Es ist eine Bewertung im Einzelfall erforderlich und auch hier ist offen, ob ein Gericht im Streitfall die Einschätzung der Parteien teilt.
Da es auf eine objektive Bewertung der Erforderlichkeit und des Zeitpunkts der Erforderlichkeit ankommt, kann man die Leistungen auch nicht auf Jahre aufteilen. Benötigen z. B. die Wände und die Fenster im 5. Mietjahr nach objektiver Bewertung einen neuen Anstrich und kostet dies den Mieter für beide Arbeiten nach einem fachlich objektiven Angebot 300,00 € für die Fenster und 400,00 € für die Wände, also mehr als 600,00 €, müsste der Vermieter den Anstrich vornehmen und zahlen.
Übergabeprotokoll
Vermeiden Sie Fehler bei der Übergabe der Immobilie und erstellen Sie mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll, auch Abnahmeprotokoll genannt. Hiermit ist eine unterschriebene Beschreibung des Wohnungszustandes zum Zeitpunkt des Einzuges gemeint sowie die Auflistung der übergebenen Schlüssel.
Einfach & sicher vermieten mit dem Wohnungsmietvertrag
Smartlaw-Rechtstipps für Vermieter
Mietrückstand, Eigenbedarf, Mietmängel, Streitereien unter Mietern oder Mieterhöhungen - als Vermieter ist man ständig mit Rechtsthemen konfrontiert.
Umso wichtiger ist es deshalb, im Notfall die richtigen Informationen zur Hand zu haben. Sichern Sie sich jetzt Zugriff auf exklusive Rechtstipps für Vermieter.
Recht haben. Sicher sein. Besser vermieten.
Der Ärger für Vermieter lauert oft im Kleingedruckten des eigenen Mietvertrages. So sind in den letzten Jahren tausende Betroffene auf Renovierungskosten sitzengeblieben, die eigentlich Mieter hätten tragen sollen. Mit Smartlaw erkennen Sie rechtliche Stolperfallen, können rechtzeitig vorbeugen und bleiben immer auf dem Laufenden.