Ehescheidung trotz Rücknahme eines Scheidungswiderantrages
Wenn beide Ehegatten, die seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt leben, jeweils einen eigenen Scheidungsantrag oder einen Scheidungswiderantrag beim Amtsgericht stellen, über den mündlich verhandelt wird, dann wird das Scheitern der Ehe unwiderleglich vermutet. Das hat das Kammergericht (KG) Berlin entschieden.
Dies soll vor allem für den Fall gelten, wenn einer der Ehegatten seinen Scheidungsantrag oder Scheidungswiderantrag in einem späteren Termin zurücknimmt und dann plötzlich erklärt, er wolle an der Ehe weiter festhalten, der andere Ehegatte der Antragsrücknahme jedoch nicht zustimmt und weiterhin geschieden werden möchte.
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann eine Ehe auch im Hinblick auf die einseitige Zerrüttung hin geschieden werden, sofern die anzustellende Prognose des Gerichts ergibt, dass mit einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechnet werden kann.