Abmahnung, was tun?
Wer Post vom “Abmahnanwalt” bekommt, sollte einiges beachten. In jedem Fall sollten Sie jedoch rasch handeln. Wir helfen Ihnen, die Abmahnung richtig einzuordnen.
Zudem bekommen Sie präzise Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Soweit es in Ihrem Fall sinnvoll ist, können Sie ein fertiges Anschreiben an den Absender der Mahnung erstellen.
Sie wurden abgemahnt? Das bieten wir Ihnen:
- Praktische Tipps und Hinweise zum weiteren Vorgehen
- Unterscheidung zwischen Urheberrechtsverletzungen und sonstigen Forderungen
- Anschreiben mit Bitte um Fristverlängerung
- Anschreiben mit Hinweis auf die Unwirksamkeit der Abmahnung
- Anschreiben bei offensichtlicher Unbegründetheit der Forderung
- Die Anschreiben erhalten Sie in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
- Zusätzliche Möglichkeiten, Abmahnungen zukünftig zu vermeiden
Was muss ich beachten, wenn ich abgemahnt wurde?
Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Als erstes gilt: Ruhe bewahren. Dann ist es immer sinnvoll, möglichst zügig zu handeln. Ein Abmahnschreiben einfach zu ignorieren, kann sehr teuer werden. Im Zweifel droht ein Gerichtsverfahren - dieses lässt sich jedoch durch die richtige Reaktion meist vermeiden. Von direktem Kontakt mit dem Absender der Abmahnung ist grundsätzlich abzuraten. Löschen Sie nicht sofort und ohne rechtliche Beratung Dateien von Ihrem Computer: Im Zweifel können diese Sie gerade entlasten. Mit diesem Dokument unternehmen Sie die richtigen und notwendigen Schritte, um die Situation möglichst schnell zu lösen. Wenn der Absender Ihnen eine Frist gesetzt hat, ist es fast immer sinnvoll, um eine Verlängerung zu bitten. So verschaffen Sie sich insbesondere bei berechtigten Mahnungen die notwendige Zeit, um sich ausreichend rechtlich beraten zu lassen.
Ist es sinnvoll, eine Unterlassungsverpflichtung zu unterschreiben?
Von vorgefertigten Unterlassungsverpflichtungen des Absenders ist unbedingt abzuraten! Senden Sie diese unterschrieben zurück, kann dies ein unnötiges oder zu weit reichendes Schuldeingeständnis bedeuten. Sie setzen sich zudem möglicherweise dem Risiko erheblicher Vertragsstrafen aus. Im Regelfall berücksichtigen vorgefertigte Unterlassungsverpflichtungen Ihre Interessen nicht ausreichend. Ohne Absprache mit einem qualifizierten Anwalt sollten Sie daher davon absehen, voreilig etwas zu unterschreiben.
Abmahnung erhalten? Handeln Sie jetzt!
Welches der möglichen Antwortschreiben sollte ich verwenden?
Je nach Ihren Antworten im Interviewprozess werden Ihnen die richtigen Fragen für das passende Schreiben in Ihrer Situation gestellt. Ein Antwortschreiben muss nicht zwangsläufig sinnvoll sein. Im Dokument erhalten Sie die notwendigen Hinweise und Erklärungen und erstellen so ganz automatisch das richtige Schreiben.
Was ist beim Anschreiben an den Absender der Abmahnung zu beachten?
Aus Beweisgründen ist es ratsam, Ihr Anschreiben per Einschreiben zu versenden. Idealerweise können Sie im Zweifel später Zeugen benennen, die bestätigen, dass Sie Ihr Schreiben auch in den eingeschriebenen Brief eingetütet haben. Bei Zeitknappheit lohnt es sich, das Anschreiben vorab per Fax an den Abmahnenden zu senden.
Wann lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?
Die Investition in kompetente fachliche Beratung kann sich lohnen. Gerade bei wirksamen und begründeten Abmahnungen sollten Sie die nächsten Schritte mit einem spezialisierten Anwalt abstimmen. Mit diesem Dokument erhalten Sie erste Informationen und das passende Anschreiben an den Abmahnenden.
Video: So funktioniert Smartlaw
Wurden Sie abgemahnt? Hier können Sie Ihr individuelles Anschreiben erstellen.
Antworten, wenn man sie braucht
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