Wie müssen AGB im Online-Handel formuliert werden?
Allgemeine Geschäftsbedingungen – kurz AGB – sind vorformulierte Vertragsbedingungen. Sie bieten die Möglichkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen für beliebig viele Verträge festzulegen. Vor allem im Online-Handel bieten sich AGB an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – kurz AGB – sind vorformulierte Vertragsbedingungen. Sie bieten die Möglichkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen für beliebig viele Verträge festzulegen.
Verwenden Sie keine AGB, gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB. Diese sind aber oft sehr allgemein formuliert und zu ungenau.
Vor allem im Online-Handel bieten sich AGB an. Durch sie ergibt sich die Möglichkeit, wichtige Punkte wie Vertragsschluss, Zahlung, Lieferung, Verzug des Kunden usw. im Einzelnen festzulegen. Damit kann beim Abschluss einer Vielzahl von Verträgen vorab für Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt werden.
I. Ist ein Online-Händler verpflichtet, AGBs zu erstellen?
Online-Händler sind gesetzlich nicht verpflichtet, AGB zu verwenden.
Jedoch enthält das Gesetz Anforderungen an den Online-Handel. So gibt es gesetzlich vorgeschriebene Belehrungs- und Informationspflichten, vor allem dann, wenn zu Ihren Kunden nicht nur Unternehmer, sondern auch private Endkunden zählen.
Hinweis:
Auch wenn AGB keine Pflicht sind, ist es sinnvoll, solche zu erstellen. Hier lassen sich viele Regelungen vorab festlegen, damit sie nicht bei jedem Vertrag im Einzelnen ausgehandelt werden müssen.
II. Welche inhaltlichen Besonderheiten gelten bei AGB im Online-Handel?
AGB sind dem Geschäftsmodell individuell anzupassen. So macht es einen großen Unterschied, wer zu Ihren Kunden zählt.
Bei privaten Kunden müssen Sie als Onlinehändler die zusätzlichen Vorschriften des Fernabsatzrechts wie Widerruf, Informationspflichten, Preisangaben usw. beachten und den Inhalt Ihrer AGB darauf abstimmen.
Zahlreiche Regelungen sind gegenüber Unternehmern wirksam, gegenüber Verbrauchern sind sie jedoch unzulässig und können abgemahnt werden.
Zudem kommt es darauf an, welches Produkt Sie anbieten. Verkaufen Sie Waren, gelten andere Regelungen, als beim Vertrieb von Dienstleistungen oder digitalen Inhalten.
Weiterhin müssen Sie sich fragen, ob Sie Ihre Produkte nur auf Ihrer eigenen Webseite oder auch auf einer Verkaufsplattform wie z. B. Ebay anbieten möchten. Ist dies der Fall, gelten andere Regelungen und spezielle Vorschriften sind in den Vertrag aufzunehmen,
Eine gesonderte Vereinbarung ist ebenfalls dann wichtig, wenn Ihr Produkt Preisschwankungen unterliegt. Nur so ist gewährleistet, dass Sie auch den von Ihnen gewünschten Kaufpreis erhalten.
AGB sind je nach Unternehmensform, Kunde, Produkt, Vertriebsform usw. individuell an Ihr Unternehmen anzupassen. Erstellen Sie Ihre AGB nur mit fachlicher Hilfe und gehen Sie so nicht das Risiko ein, abgemahnt zu werden. Mit Hilfe des Rechtsradars von Smartlaw bleiben Sie über Änderungen im Gesetz stets informiert. Erstellen Sie Ihre Onlineshop-AGB jetzt mit Smartlaw.
Bei Kaufverträgen sollten folgende Punkte in jedem Fall bedacht und gegebenenfalls in die AGB mit aufgenommen werden:
-
Geltungsbereich der AGB
-
Zustandekommen des Vertrags
-
Produkt, Preise
-
Lieferbedingungen, Termine und Verzugsfolgen
-
Widerrufsrecht
-
Rechnungsstellung
-
Zahlungsbedingungen
-
Gewährleistung
-
Allgemeine Haftung
-
Rücktrittsrecht in besonderen Fällen
-
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Keinesfalls ist davon auszugehen, dass branchenspezifische AGB die Individualisierung ersetzen können. Jedes Unternehmen hat andere Produkte, Lieferbedingungen und Kunden.
III. Wie werden AGB wirksam in den Vertragsschluss einbezogen?
Die von Ihnen erstellten AGB werden Bestandteil eines Vertrages, wenn sie wirksam einbezogen wurden. Ist das nicht der Fall, finden die oft ungünstigeren allgemeinen Regelungen des BGB Anwendung. Eine wirksame Einbeziehung liegt vor, wenn der Verbraucher nach § 305 Abs. 2 BGB bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wurde.
Für den Onlinehandel bedeutet dies, dass bei der Bestellung die AGB so deutlich platziert werden müssen, dass sie vom Besteller nicht übersehen werden können.
Eine Möglichkeit ist es, den Kunden direkt vor Abschluss der Bestellung mit den AGB zu konfrontieren.
Zudem können Sie sich die Kenntnisnahme durch Mausklick bestätigen lassen.
Eine andere Idee ist es, den Bestellvorgang so zu gestalten, dass eine Bestellung erst dann abgeschickt werden kann, wenn die AGB einmal durchgescrollt wurden.
Im Gegensatz dazu ist es nicht ausreichend, wenn die AGB lediglich im Hauptmenü der Webseite erscheinen.
Gestalten Sie den Bestellvorgang insgesamt klar und verständlich, damit keine Missverständnisse aufkommen.
Damit Ihre AGB wirksam und sicher einbezogen werden, sollten Sie einen Bestätigungsbutton in Ihren Bestellprozess integrieren. Damit wird eine Bestellung erst möglich, wenn eine aktive Bestätigung der AGB durch Mausklick erfolgt ist.
IV. Welche Folgen haben kopierte oder unrichtige AGB?
Im Internet lassen sich viele AGB von bereits vorhandenen Onlinehändlern finden. Diese sollten jedoch keinesfalls einfach übernommen werden.
Die meisten Verwender der AGB haben die aktuelle Rechtsprechung nicht im Blick und benutzen Klauseln, die von Gerichten bereits für unwirksam erklärt wurden. Zudem stellt das Gesetz hohe Anforderungen an den Inhalt der AGB. Gesetzliche Mustertexte gibt es jedoch nicht. Die Konsequenz ist, dass unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der bereits ergangenen Urteile die Klauseln regelmäßig kontrolliert und eventuell angepasst werden müssen. Zudem sind AGB urheberrechtlich geschützt und bei unberechtigtem Kopieren drohen Abmahnungen.
Sind Ihre Klauseln rechtswidrig und damit unwirksam, drohen Abmahnungen von Konkurrenten und Wettbewerbszentralen. Ist eine Abmahnung berechtigt, hat der Abgemahnte die Kosten zu tragen, die meist nicht unerheblich ausfallen.
Die Kosten einer Abmahnung können die Kosten für die Erstellung rechtssicherer AGB erheblich übersteigen. Beim Thema Geschäftsbedingungen sollten Sie daher kein Risiko eingehen. Professionelle Anbieter erstellen individuell auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmte und rechtssichere AGB.