Wie formulieren Sie die Widerrufsbelehrung für Ihren Online-Handel mit Waren und Dienstleistungen richtig?
Bei Einkäufen über einen Onlineshop kann der Kunde die Ware nicht „anfassen“ und so prüfen oder testen. Um diesen Nachteil auszugleichen, steht dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht zu. Hierzu zählen auch Einkäufe im Onlinehandel.
Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie gilt bereits seit dem Jahr 2014. Die meisten Regelungen dort betreffen dabei das Widerrufsrecht im Fernabsatz. Das betrifft den Handel mit Waren. Zusätzlich gibt es jedoch weitere Regelungen, wenn Sie online Dienstleistungen anbieten. Sofern Sie als Onlinehändler diese Vorschriften richtig und rechtssicher anwenden, bringen Sie Ihnen viele Vorteile.
I. Was ist ein Widerrufsrecht im Online-Handel mit Waren?
Bei Einkäufen über einen Onlineshop kann der Kunde die Ware nicht anfassen
und so prüfen oder testen. Um diesen Nachteil auszugleichen, steht dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht zu. Hierzu zählen auch Einkäufe im Onlinehandel. Damit hat der Verbraucher – auch nach Vertragsschluss – die Möglichkeit, den Vertrag wieder aufzulösen. Die online bestellte Ware kann innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurückgesendet werden.
Über dieses Recht muss der Verbraucher jedoch rechtzeitig informiert werden. Hierzu dient eine Widerrufsbelehrung, die von Ihnen als Onlinehändler bereitgestellt werden muss.
II. Was ist ein Widerrufsrecht im Online-Handel mit Dienstleistungen?
Nach Artikel 2 Nummer 6 der Verbraucherrechterichtlinie gilt als Dienstleistungsvertrag ... jeder Vertrag, der kein Kaufvertrag ist und nach dem der Unternehmer eine Dienstleistung für den Verbraucher erbringt oder deren Erbringung zusagt und der Verbraucher hierfür den Preis zahlt oder dessen Zahlung zusagt
. Auch für solche Verträge existieren im Online-Vertrieb Widerrufsrechte, über die der Besteller der Leistung zu informieren ist.
III. Haben alle Kunden ein Widerrufsrecht?
Ob Ihre Kunden ein Widerrufsrecht haben und wer davon sich auf dieses Recht berufen kann, ist an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Zunächst kommt es auf das Produkt an, welches Sie vertreiben.
Für bestimmte Warengruppen ist vom Gesetz überhaupt kein Widerrufsrecht vorgesehen. Darunter fallen Produkte, die auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten und nicht vorgefertigt sind. Auch schnell verderbliche Ware ist vom Widerruf ausgeschlossen.
Weiterhin steht das gesetzliche Widerrufsrecht nur Verbrauchern zu, die von einem Unternehmer über ein Fernabsatzgeschäft etwas erwerben. Der Onlinehandel zählt zu dieser Vertriebsform. Folglich ist das gesetzliche Widerrufsrecht davon abhängig, ob Sie als Unternehmer handeln und Ihre Kunden als Verbraucher
anzusehen sind.
Durch einen klarstellenden Hinweis in Ihrer Widerrufsbelehrung, wer sich auf ein Widerrufsrecht berufen kann, können Missverständnisse ausgeschlossen werden.
IV. Wie wird eine wirksame Widerrufsbelehrung erstellt?
Die Voraussetzungen einer rechtswirksamen Belehrung ergeben sich aus dem Gesetz. Jedoch ist dort nur eine Muster-Widerrufsbelehrung vorgegeben. Diese muss je nach Ausgestaltung und Angebot Ihres Shops individuell anpasst werden.
V. Welche inhaltlichen Punkte müssen besonders beachtet werden?
Die Ausarbeitung einer Widerrufsbelehrung ist von Produkt und Vertrieb abhängig.
Folgende Punkte sollten Sie vorab klar definieren:
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Vertreiben Sie Waren oder digitale Inhalte?
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Handelt es sich um einen Kaufvertrag oder eine Dienstleistung?
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Wie kann Ihr Kunde die Ware zurücksenden?
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Handelt es sich um eine einmalige oder regelmäßige Lieferung?
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Ist es eine Bestellung von einem oder mehreren Artikeln?
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Erfolgt die Versendung gemeinsam oder einzeln?
Wie wird der Hinweispflicht Genüge getan?
Ihre Belehrung sollte einen allgemeinen Hinweis auf das Recht zum Widerruf enthalten. Der Kunde ist darüber zu informieren, dass der Widerruf keiner gesonderten Begründung bedarf. In der Widerrufsbelehrung ist zudem Ihre Adresse als Widerrufsempfänger anzugeben.
Wer trägt bei Waren die Kosten der Rücksendung?
Die Rücksendekosten trägt nach den gesetzlichen Vorschriften der Verbraucher. Es ist daher nicht erforderlich, die Kostenübernahe vertraglich zu vereinbaren. Viele Händler übernehmen dennoch aus Kulanz die Rücksendekosten.
Um Missverständnisse bei Ihren Kunden vorzubeugen, sollte Ihre Widerrufsbelehrung trotz der gesetzlichen Vorgaben eine ausdrückliche Regelung über die Rücksendekosten enthalten.
Wie ist die Widerrufsfrist zu formulieren?
Je nach Vertragsgegenstand und Vertriebsform unterscheidet sich die Formulierung für die Widerrufsfrist. Grundsätzlich gilt in ganzen Europäischen Union eine einheitliche Frist von 14 Tagen. Die ist jedoch nur wirksam, wenn eine Belehrung rechtmäßig erfolgt ist und keine andere Ausnahme vorliegt.
Die Frist beginnt beim Online-Kauf von Waren nach Erhalt der Ware und endet spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Das gilt auch dann, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit Vertragsschluss, § 355 Abs. 2 BGB n.F. und beträgt 14 Tage. Diese Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher nicht vollständig über sein Widerrufsrecht unterrichtet wurde. Das ist der Fall, wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung vor Abgabe seiner Bestellung im Online-Shop einsehen kann und diese nach Vertragsschluss, spätestens bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, Computerfax, DVD oder USB-Stick) übermittelt bekommt. Zusätzlich muss der Unternehmer den Verbraucher auf gleiche Weise über das gesetzliche Muster-Widerrufsformular informieren.
Verlängern Sie die Widerrufsfrist nicht länger als nötig und achten Sie auf eine wirksame Belehrung. Aus Beweisgründen sollten Sie die Belehrung in Form einer E-Mail als Bestätigung versenden.
Greifen Sie nur auf vertrauenswürdige Quellen zurück!
Bei Ihrer Belehrung sollten Sie stets auf die aktuellen gesetzlichen Muster zurückgreifen. Das bietet Ihnen Rechtssicherheit. Das Muster aus dem Gesetz sollten Sie grundsätzlich unverändert übernehmen, damit Ihnen keine Abmahnung droht. Lediglich in den Punkten mit Gestaltungshinweis sind Anpassungen vorzunehmen.
Die Vorschriften zum Widerrufsrecht werden häufig geändert. Als Onlinehändler sollten Sie sich stets über den aktuellen Stand der Rechtslage informieren und die Entwicklungen beobachten.
Mit Smartlaw sind Sie auf der sicheren Seite. Unser Rechtsradar-Service stellt sicher, dass sie keine relevante Gesetzesänderung verpassen. Hier geht es zur Widerrufsbelehrung inklusive Musterformular.
VI. Welche Folgen hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?
Das Widerrufsrecht kann jedoch bei Dienstleistungsverträgen unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Vorzeitig meint vor Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, und der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat (§ 356 Abs. 4 BGB)
Diese ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers kann nicht durch entsprechende Regelungen in den AGB fingiert werden.
Für die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers als auch für die Kenntnisnahme über den Verlust des Widerrufsrechts ist der Online-Händler beweispflichtig.
Eine fehlerhafte oder nicht vorgenommene Belehrung bedeutet, dass die kurze 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird. Zudem kann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die Erhebung einer Klage oder eine Bußgeldzahlung zur Folge haben.
Lassen Sie ihre Widerrufsbelehrung mit fachlicher Hilfe erstellen und vermeiden Sie damit das Risiko einer Abmahnung und weiteren Kosten.