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Flugreise: Höchstmaße für kostenfreies Handgepäck zulässig

Reisen & Urlaub 2. Oktober 2023
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siewwy84 / stock.adobe.com

Eine Airline darf die kostenfreie Mitnahme von Handgepäck auf Gepäckstücke mit einem Höchstmaß beschränken (z.B. auf ein Maß von 40 cm x 30 cm x 25 cm). Diese Maße sind nicht als unangemessen anzusehen.

Das Kammergericht Berlin musste entscheiden, ob eine Fluggesellschaft die kostenfreie Mitnahme von Handgepäck auf solche Gepäckstücke beschränken darf, die ein Höchstmaß haben (hier: 40 cm × 30 cm × 25 cm).

Wie bereits die erste Instanz entschied auch das KG, es liegt in dieser Beschränkung kein Wettbewerbsverstoß. Handgepäck ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen. Passagiere dürfen folglich ein kostenloses Handgepäckstück mitnehmen. Vorausgesetzt, das Gewicht und seine Abmessungen entsprechen vernünftigen Anforderungen und erfüllen die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (EuGH, Urteil vom 18.9.2014, C-487/12).

Die tatsächlichen Maße wurden jedoch nicht geregelt. Zwar gibt es internationale Empfehlungen, wie groß ein Handgepäckstück sein darf (vgl. unten). Diese sind jedoch nicht verbindlich. Je nach verfügbarer Kapazität kann diese Empfehlung auch weiter reguliert werden, viele Airlines verkleinern sie noch einmal deutlich. Im Ergebnis handhabt das jede Airline unterschiedlich.

Hier gilt: Die Kosten für ein Handgepäckstück müssen im Endpreis enthalten sein. Dies war vorliegend der Fall. Es ist nicht ersichtlich, dass die von der Fluggesellschaft vorgegebenen Maße zu gering bemessen sind (hier: 40 cm × 30 cm × 25 cm) und der Fluggast faktisch immer eine Zusatzleistung für Gepäck in Anspruch nehmen muss.

KG, Urteil vom 25.2.2022, 5 U 1027/20

Anmerkung der Redaktion:

Als Anhaltspunkt, wie groß ein Handgepäckstück sein darf, gibt es die Kriterien der International Air Transport Association (IATA). Laut der Empfehlung der IATA dürfen Handgepäckstücke aktuell folgende maximale Maße haben: 50 cm (hoch) × 40 cm (breit) und 20 cm (tief). In Ausnahmefällen sind 56 cm × 45 cm × 25 cm möglich (z.B. bei einem Pilotenkoffer). Handgepäckstücke dürfen ein Gewicht von 8 kg nicht überschreiten. Die Empfehlung der IATA ist jedoch nicht bindend. So kann jede Airline ihre eigenen Regeln festlegen.

Einige Airlines geben mitunter alternativ vor, dass die Summe der Höhe, Breite und der Tiefe des Handgepäckstücks nicht mehr als beispielsweise 115 cm betragen darf. Hier müssen Sie als Passagier selbst rechnen.

Ob und wie das Handgepäck gemessen wird, hängt ebenfalls von der Airline ab. Meist wird nur stichprobenartig kontrolliert (z.B. sticht ein auffälliges Gepäckstück hervor). Wird ein Handgepäckstück als zu groß oder zu schwer identifiziert, wird es gekennzeichnet und zum Aufgabegepäck gebracht. Das bedeutet, dass das eigentliche Handgepäck in den Frachtraum kommt. Außerdem erhebt die Airline bei Verstößen eine Gebühr. Diese fällt je nach Airline unterschiedlich aus.

Da jede Airline Größe und Gewicht von Handgepäckstücken individuell regelt, sollten Sie sich als Fluggast vor Ihrem Flug über die aktuellen Regelungen Ihrer Fluggesellschaft informieren. Prüfen Sie dazu die jeweilige Internetseite. Messen Sie besser nochmals genau nach. Denn auch Koffer, die mit dem Label »entspricht den gängigen Vorgaben« gekennzeichnet sind, müssen nicht mehr den aktuellen Standards der IATA entsprechen. Die Tendenz ist eindeutig: Handgepäck wird stetig kleiner.

Zusätzlich zum normalen Handgepäckstück dürfen Sie in der Regel auch einen weiteren persönlichen Gegenstand mitnehmen (z.B. Handtasche, Rucksack oder Laptoptasche). Hierfür gilt eine Gewichtsbegrenzung von 2 kg.