Arbeitszeit – nach acht Stunden ist grundsätzlich Schluss
Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung nur innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, die Arbeitstage, die tägliche Arbeitszeitdauer und die Lage der täglich Arbeit festzulegen.
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