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Miete erhöhen: Was Vermieter zur Indexmiete wissen sollten

Mieterhöhung & Mietbeendigung 9. Juni 2016
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© TiberiusGrachhus / fotolia.com

Für viele Vermieter ist die Indexmiete noch immer ein Buch mit sieben Siegeln – und das völlig zu Unrecht. »Viel zu kompliziert«, sagen die einen. »Einfach, um die Miete zu erhöhen!«, die anderen.

Wie so oft liegt die Wahrheit sicherlich irgendwo in der Mitte. Richtig ist: Wer eine Indexmiete vereinbart, muss kein Rechengenie sein. Eine einfache Rechenformel hilft Ihnen dabei, jederzeit selbst Ihre Mieterhöhung berechnen zu können – und zwar ohne Mietspiegel, 3 Vergleichswohnungen oder einem teuren Sachverständigengutachten.

Wie Sie eine Indexmiete vereinbaren

Doch bevor es ans Miete erhöhen geht, müssen Sie erst eine Indexmiete korrekt im Mietvertrag vereinbaren. Eine Indexklausel liest sich ungefähr so:

Die Miete verändert sich gemäß dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland. Steigt oder fällt dieser ab Beginn des Mietverhältnisses, kann jede Vertragspartei eine der prozentualen Indexänderung entsprechende Änderung der Miete verlangen.

Teilweise machen manche Indexklauseln die Mieterhöhung davon abhängig, dass der Index erst um bestimmte Prozentpunkte (z. B. 5 %) steigen oder sinken muss, bevor Sie die Miete erhöhen dürfen. Das ist allerdings ein Kann, kein Muss. Haben Sie keinen bestimmten Prozentsatz festgelegt, ab wann Sie die Miete erhöhen dürfen, können Sie grundsätzlich jederzeit die Miete entsprechend des aktuellen Index anpassen. Sie müssen dabei lediglich darauf achten, dass Sie zwischen den einzelnen Mieterhöhungen einen Mindestabstand von einem Jahr einhalten.

Wie Sie Ihre Mieterhöhung berechnen

Wenn Sie wissen wollen, um wie viel sich der Index seit der letzten Mieterhöhung erhöht oder verringert hat, müssen Sie diese Formel kennen:

[(neuer Indexstand : alter Indexstand) x 100] – 100 = prozentuale Steigerung

Haben Sie beispielsweise Ihren Mietvertrag im September 2010 abgeschlossen, lag der Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Preisbasis 2010 bei 100,1. Laut Mietvertrag dürfen Sie die Miete erhöhen, wenn sich der Preisindex um mindestens 5 % verändert hat.

Im Januar 2016 stand der Index bei 106,1. Dürfen Sie jetzt die Miete erhöhen? Rechnen Sie so:

[(106,1 : 100,1) x 100] – 100 = 5,99

Der Indexstand hat sich sogar um 5,99 % verändert. Sie könnten jetzt also Ihre Miete um 5,99 % erhöhen. Bei einer Miete von zum Beispiel € 650,- wären das immerhin pro Monat € 38,94, aufs Jahr gerechnet € 467,28.

Den aktuellen Verbraucherpreisindex für Deutschland finden Sie auf der Seite des Statistischen Bundesamtes.

Ab wann Sie mehr Geld bekommen

Bei einem Wohnungsmietvertrag mit Indexmiete erhöht sich die Miete nicht automatisch. Sie müssen vielmehr dem Mieter erst eine schriftliche Änderungserklärung schicken und darin jeweils die eingetretene Indexänderung geltend machen.

Der Mieter muss dann die geänderte Miete mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zahlen. Schicken Sie also Ihr Mieterhöhungsschreiben im Mai ab, muss der Mieter ab Juli die erhöhte Miete zahlen.