Stadt muss für teuren Kita-Platz zahlen
Die Familie zog zum Jahresende nach München. Schon im September meldete die Mutter ihren kleinen Sohn für den darauffolgenden April bei mehreren städtischen Kitas an. Da sie nur Absagen erhielt, bewarb sie sich schließlich um einen privaten Krippenplatz. In der privaten Kita werden die Kinder zweisprachig erzogen. Außerdem gibt es viele Extras wie Kinder-Yoga oder Tanzkurse. Dafür musste die Familie für den Platz auch etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Kosten beliefen sich auf rund € 1.380,- pro Monat. Nun verlangt die Familie, dass die Stadt für die Mehrkosten aufkommt - und zwar für drei Monate. Denn erst im Juli konnte die Stadt der Familie einen Platz in vertretbarer Entfernung bereitstellen.
Stadt hätte einen Platz reservieren müssen
Der Verwaltungsgerichtshof München gab der Familie Recht. Mit der (rechtzeitigen) Anmeldung für einen Krippenplatz im September hätte die Stadt schon einen Platz für den kleinen Sohn reservieren müssen. Dabei hat sie alle Bürger gleich zu behandeln und kann nicht einzelne Familien darauf verweisen, teurere Plätze als die übrigen Mitbürger in Anspruch zu nehmen.
Da sie der Familie keinen Platz anbieten konnte, der in angemessener Zeit zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen war, muss sie die Kosten für die private Kita übernehmen. Denn die von der Stadt angebotenen Kita-Plätze waren so weit entfernt, dass die berufstätige Mutter jeden Tag zwei Stunden gebraucht hätte, um ihr Kind in die Kita zu bringen bzw. dort abzuholen.
Allerdings muss die Stadt grundsätzlich keine Plätze in Luxus-Kitas zahlen. Hier hatte die Familie aber keine Wahl. Sie konnte den Platz nur mit den angebotenen Leistungen annehmen oder den Platz insgesamt ablehnen. Denn die besonderen Angebote waren im Preis inbegriffen, die Mutter hatte sie keineswegs „dazu gebucht“.
Von den Kosten abzuziehen waren nur die Beträge, die die Familie für einen städtischen Betreuungsplatz ohnehin gezahlt hätte. Immerhin kostet auch ein städtischer Kita-Platz die Gemeinde rund € 1033,- jeden Monat. In diesem Betrag sind aber keine Gebäudekosten enthalten, die gerade in München besonders hoch sind.
(VGH München, Urteil vom 22.7.2016, 12 BV 15.719)
In unseren Rechtstipps finden Sie weitere Informationen rund um das Recht für Familie & Privates.