Direkt zum Inhalt

Postvollmacht: Welche Rechte tritt man ab?

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 16. Mai 2016
Image
Postvollmacht: Welche Rechte tritt man ab?

© contrastwerkstatt / fotolia.com

Eine Postvollmacht kann vielbeschäftigten Führungspersönlichkeiten und häufig reisenden Privatpersonen das Leben beträchtlich erleichtern. Sie erlaubt es anderen Personen, Einschreiben entgegenzunehmen oder Briefe und Pakete abzuholen.

Grundsätzlich berechtigt eine Postvollmacht eine dritte Person gegenüber eines Postunternehmens (Deutsche Post, DHL, DPD, Hermes, UPS etc.) anstelle des Empfängers oder Absenders zu agieren. Jede Postvollmacht benötigt hierfür die Unterschrift des Vollmachtgebers. Der Bevollmächtigte muss sich bei der Abholung bei Vorlage der Vollmacht auch ausweisen können.

Brauchen Unternehmen Postvollmachten?

In einem Präzedenzurteil hat das Landesarbeitsgericht Hamm im Jahr 2003 entschieden, in welchen Fällen Mitarbeiter eines Unternehmens die Post anderer Mitarbeiter öffnen dürfen. Demnach dürfen Mitarbeiter in Posteingangsstellen oder Sekretariaten auch Sendungen öffnen, die an Kollegen adressiert sind. Dabei ist zu beachten, dass dies nur für Mitarbeiter gilt, deren Aufgabenbereich das Öffnen von Post beinhaltet. Ein Lagerarbeiter darf zum Beispiel nicht ohne weiteres die Post eines anderen Mitarbeiters öffnen. Allerdings dürfen auch die durch ihren Aufgabenbereich legitimierten Mitarbeiter keine als »Persönlich“ oder »Vertraulich« gekennzeichnete Postsendung öffnen. Hierfür bedarf es zwingend einer Postvollmacht.

Der Unterschied zwischen »Eigenhändig« und »Persönlich«/»Vertraulich«

Durch eine normale Postvollmacht gehen jedoch nicht alle Rechte vom Vollmachtgeber auf den Bevollmächtigten über. So darf der Bevollmächtigte zwar auch Sendungen mit dem Etikett »Persönlich« entgegennehmen, nicht jedoch solche, die mit dem Vermerk »Eigenhändig« deklariert sind. Wer auch derartige, vom Absender als hoch vertraulich markierte Postsendungen, in seiner Abwesenheit von einer dritten Person öffnen lassen möchte, muss dies in der Postvollmacht deutlich zum Ausdruck bringen. Viele Mustervorlagen verfügen nicht über derartige Individualisierungsoptionen. Bevor man sich für eine Postvollmacht entscheidet, sollte man daher gründlich prüfen, welche Leistungen und Optionen das Dokument enthalten soll.

Weitere Informationen zur Postvollmacht finden Sie hier.