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Handel muss alte Elektrogeräte zurücknehmen

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 7. April 2016
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© Moreno Soppelsa / fotolia.com

Kaputter Haartrockner oder DVD-Player, altes Handy oder Spielkonsole, defekte Waschmaschine oder Drucker – als Verbraucher stellt sich stets die Frage: Wohin mit dem Elektromüll?

Bislang gab es in Deutschland kein einheitliches Verfahren für die Rücknahme von Elektronikgeräten. So landeten viele der ausrangierten Geräte – verbotenerweise – im normalen Hausmüll statt auf dem Wertstoffhof. In die heimische Mülltonne dürfen nämlich keine Produkte entsorgt werden, die über Batterie oder Stromkabel betrieben werden. Doch viele Verbraucher scherten sich nicht darum. Ihnen war der Weg zum Wertstoffhof zu umständlich, die Entsorgung in den Hausmüll war hingegen praktisch.

Zwar haben bereits in der Vergangenheit viele Einzelhändler die alten Geräte freiwillig zurückgenommen. Doch der Gesetzgeber hat sie inzwischengesetzlich verpflichtet. Seit 24.10.2015 gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Dieses regelt, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt und umweltfreundlich entsorgt werden müssen, damit umweltschädliche Stoffe fachgerecht entsorgt und wertvolle Rohstoffe entnommen werden können. Verbraucher können deshalb ihre Altgeräte im Handel oder an die Hersteller zurückgeben oder aber weiterhin auf Wertstoffhöfen abgeben.

Das ElektroG sieht vor, dass alte Elektro-oder Elektronikgeräte bei allen größeren Elektrohändlern abzugeben sind. Die gesetzliche Rücknahmepflicht besteht allerdings nur für große Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m². Kleine Geschäfte nimmt das Gesetz von dieser Verpflichtung aus. Doch viele Händler bieten von sich aus einen Rücknahmeservice an.

Nur für kleine Geräte

Die Rücknahmepflicht gilt uneingeschränkt nur für kleine Geräte. Kleine Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, sind in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zurückzunehmen (z.B. Toaster). Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob ein neues Elektrogerät gekauft wird oder nicht.

Für Großgeräte, die an mindestens einer Kante 25 cm lang sind, ist die Rückgabe kostenlos, sofern Sie als Verbraucher ein gleichwertiges Neugerät kaufen. Liefert der Händler das neue Gerät zu Ihnen nach Hause, muss er das Altgerät kostenlos von dort mitnehmen.

Auch Online-Händler sind verpflichtet

Die Rücknahmepflicht gilt auch für Online-Händler. Diese müssen für Verbraucher geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung einrichten (z.B. können sie dafür Kooperationen mit dem stationären Handel eingehen).

Für Sie als Verbraucher ist die Rückgabe einfach und kostenlos: liegen die Rückgabevoraussetzungen vor, benötigen Sie für die Rückgabe des Altgerätes keinen Kassenzettel und müssen auch nicht zu dem Händler, bei dem Sie das Gerät ursprünglich gekauft hatten. Sie müssen lediglich aus den Elektrogeräten, die mit herausnehmbaren Batterien betrieben werden, die Batterien vor der Rückgabe der Geräte beim Händler entfernen. Diese Altbatterien werden dort in Batteriesammelboxen gesammelt oder sind bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben. Die Kosten für die Rücknahme und ordentliche Entsorgung tragen die Hersteller und Importeure der Elektro-und Elektronikgeräte.