Ist die Formulierung »junges Team mit flachen Hierarchien« in einer Stellenanzeige diskriminierend?
Ein Start-up-Unternehmen versprach in einer Stellenausschreibung unter »Wir bieten (...)« den Bewerbern ein »junges Team mit flachen Hierarchien«.
Ein 1972 geborener Bewerber machte einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Altersdiskriminierung in Höhe von € 7.500,– geltend. Er fühlte sich wegen seines Alters benachteiligt. Die Verwendung des Begriffs »junges Team« in der Annonce indiziere dies.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg lehnte den Anspruch ab. Das Unternehmen hat nicht gegen das Benachteiligungsverbot des AGG verstoßen.
Das Wort »jung« in Verbindung mit dem Team ist nicht als Hinweis auf die Altersstruktur der Mitglieder des Teams zu verstehen, sondern bezieht sich auf den Zeitpunkt, seit dem das Team besteht. Aus dem Text der Stellenanzeige geht eindeutig hervor, dass es sich bei dem Arbeitgeber um ein Start-up-Unternehmen handelt, das noch nicht lange existiert.
So ist nach Auffassung des Gerichts die Formulierung »junges Team mit flachen Hierarchien, das Dir echten Gestaltungsspielraum lässt« so zu verstehen, dass es sich hier um eine noch nicht lange bestehende Belegschaft handelt, die wenig Vorgesetzte hat und neuen Mitarbeitern viel Gestaltungspielraum an neuen Produkten, deren Vermarktung und neuen Wachstumsstrategien eröffnet.
Folge: Die Verwendung von Begriffen wie »jung« oder »dynamisch« stellt nicht automatisch ein Indiz für eine Altersdiskriminierung dar. Abzustellen ist vielmehr immer auf den Gesamtzusammenhang.
Faustformel: Ein Indiz für eine Altersdiskriminierung ist gegeben, wenn durch die Formulierung der Stellenanzeige der Eindruck erweckt wird, dass nur Bewerbungen von jungen Menschen erwünscht sind oder dass nur junge Bewerber in das Team beziehungsweise in das Unternehmen passen.
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1.7.2021, 5 Sa 1573/20