Direkt zum Inhalt

Smartlaw Beispiel Freier Mitarbeiter Vertrag

Erstellungszeit: ca. 10 Minuten
Vertragsumfang: ca. 6-8 Seiten
Download als PDF & Word Datei

Vertrag für freie Mitarbeiter

Für Projekte und Aufgaben, für die im Unternehmen keine Kapazitäten vorhanden sind oder das nötige Wissen fehlt, bietet es sich an, freie Mitarbeiter zu engagieren. Diese sind keine Arbeitnehmer und werden vom Gesetz auch nicht so behandelt. Dennoch ist Vorsicht geboten. Wenn es um die Vertragsgestaltung geht, dann sollte eine Scheinselbstständigkeit vermieden werden.

So funktioniert die Vertragserstellung

Image

1.Sie beantworten die Fragen & geben Ihre Daten ein

Image

2.Der Vertrag wird vom System generiert & steht zum Download bereit

Image

3.Der Rechtsradar hält Sie über Ihr Dokument auf dem Laufenden


Erstellt in Zusammenarbeit mit:

Prof. Dr. Anja Mengel, LL.M (Columbia)
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Vertragsversion 21.01
Zuletzt aktualisiert am 20.6.2017

Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrages für freie Mitarbeit

  • Dieser Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom freien Mitarbeiter selbst erstellt werden
  • Individuelle Vergütung: Pauschalhonorar, Stunden- oder Tagessatz können gewählt werden
  • Regeln Sie optional die Erstattung von Reisekosten
  • Verpflichten Sie Ihren freien Mitarbeiter zur Verschwiegenheit
  • Nutzen Sie die Möglichkeit zur Einräumung von Nutzungsrechten wie etwa Urheberrechten oder Patenten
  • Sie erhalten einen einsatzbereiten Freelancer-Vertrag in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Angaben, die Sie zur Erstellung benötigen

  • Daten zum freien Mitarbeiter (Name, Adresse)
  • Daten zum Unternehmen / Auftraggeber (Name, Adresse)
  • Projektbeschreibung: Beschreiben Sie den Auftrag genau, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden

Sie haben noch nicht alle Informationen zur Hand? Dann können Sie sich kostenlos registrieren und Ihren Vertrag bis zur nächsten Bearbeitung zwischenspeichern.

Vertrag für freie Mitarbeiter

Regeln Sie die Beauftragung von freien Mitarbeitern immer mit einem individuellen Vertrag

Wer gilt als freier Mitarbeiter?

Freie Mitarbeiter, häufig auch Freelancer genannt, sind rechtlich nicht als Arbeitnehmer einzustufen. Das Arbeitsrecht und die lohnsteuerrechtlichen Gesetze gelten für sie nicht. Freelancer sind auch nicht sozialversicherungspflichtig. Sie sollten ebenfalls nicht mit Freiberuflern, wie etwa Rechtsanwälten, Journalisten oder Ärzten, verwechselt werden.

Typische Leistungen für einen freien Mitarbeiter sind beispielsweise die Konzeption und Durchführung von Schulungen, der Entwurf einer Rede oder die Anfertigung einer Übersetzung.

Ein freier Mitarbeiter führt den ihm erteilten Auftrag in eigener Verantwortung durch. Dabei ist der Auftraggeber gegenüber dem freien Mitarbeiter nicht weisungsbefugt, d. h. er darf weder hinsichtlich der Art und Weise noch hinsichtlich Ort und Zeit der Durchführung des Auftrags Anweisungen erteilen.

Vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit

In der Praxis entspricht die Tätigkeit von Freelancern oft einem Arbeitsverhältnis. Sie werden in Unternehmen tatsächlich wie Arbeitnehmer eingesetzt bzw. von dem Auftraggeber wie Arbeitnehmer behandelt. Dann liegt laut Arbeitsrecht eine sogenannte „Scheinselbstständigkeit“ vor. Eine Scheinselbstständigkeit kann für den Auftraggeber ein großes Risiko darstellen und zu hohen Kosten führen, vor allem sozialversicherungs- und steuerrechtlich.

Statusfeststellungsverfahren für Freelancer

Sie können als Auftraggeber den Status des Mitarbeiters durch einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gemäß § 7a SGB IV feststellen lassen. Ein Antrag auf Feststellung der Sozialversicherungspflicht würde Sicherheit über den Status des Mitarbeiters bringen und kann auch vom freien Mitarbeiter selbst gestellt werden. Der Antrag sollte innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung für den Auftraggeber gestellt werden.

Der freie Mitarbeiter sollte sich für den Zeitraum seiner Beschäftigung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit absichern sowie eine Altersvorsorge treffen; diese Absicherungen müssen mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. Dies sollte auch dem Auftraggeber entsprechend nachgewiesen werden.

Vertrag für freie Mitarbeiter