Direkt zum Inhalt

Beratervertrag

Wenn für Projekte die nötige Kompetenz oder die Kapazitäten im Unternehmen fehlen, kann die Bearbeitung an Berater gegeben werden. Dabei sollten Sie auf eine detaillierte Auftragsbeschreibung achten, damit ein zielgenaues Arbeiten unterstützt und auch spätere Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vermieden werden.

Mit Smartlaw erstellen Sie in nur wenigen Minuten einen sicheren Beratervertrag, der den Anforderungen Ihres Projektes gerecht wird.

Was regelt dieser Beratervertrag?

  • Der Vertrag (DSGVO-konform) regelt die Leistungserbringung eines selbstständigen Beraters
  • Detaillierte Auftragsbeschreibung
  • Beginn des Vertragsverhältnisses und Kündigungsfristen
  • Zeitaufwand und Honorarvereinbarung pro Tag oder pro Stunde
  • Optional inklusive Regelung zum Reisekostenersatz
  • Übertragung von Nutzungsrechten an der erbrachten Beratungsleistung
  • Vereinbarung zum Statusfeststellungsverfahren zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit

Weitere Informationen

So funktioniert die Vertragserstellung

  • Zeitsparend & einfach
    Sie beantworten nur einige Fragen, Ihr Beratervertrag wird erstellt und ist sofort einsetzbar
  • Mehr Wissen
    Profitieren Sie von nützlichen Praxistipps unserer Rechtsexperten und Top-Anwälte
  • Unterschreiben & fertig!
    Sie erhalten einen ausformulierten und einsatzbereiten Beratervertrag in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Beratervertrag

Warum Smartlaw?

Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Beratervertrag

Smarte Dokumente statt einfache Muster

Veraltete Verträge oder billige Mustervorlagen können aufgrund der Schnelllebigkeit des Arbeitsrechts viele Fehler oder unwirksame Klauseln beinhalten. Smartlaw-Dokumente bieten Sicherheit:

Maßgeschneidert

Aus Ihren Antworten wird Ihr individuelles Dokument generiert. Überflüssige Klauseln oder für Sie unpassende Regelungen, wie sie in vielen Mustern üblich sind, finden Sie darin nicht.

Immer aktuell

Alle Smartlaw-Dokumente sind auf dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung. Als Abo-Kunde weisen wir Sie immer auf für Sie relevante Rechtsänderungen hin.

Hohe Qualität

Der Frage-Antwort-Dialog sowie die Inhalte aller Smartlaw-Rechtsdokumente wurden von erfahrenen Rechtsanwälten entwickelt.

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

Image
Smartlaw ist geprüft von Trusted Shops, TÜV-Zertifiziert & Mitglied der Datenschutzvereinigung GDD

Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.

Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.

Was Sie beim Beratervertrag beachten sollten

Berater werden typischerweise bei der Erstellung von konkreten Projekten, Werken oder Produkten tätig. Hier kommen unter anderem Public Relations oder die Konzeption, Gestaltung und Realisierung von Marketing- und Werbemaßnahmen in Betracht. Auch eine Unternehmensberatung bzw. Consulting kann als Beratungsleistung erbracht werden.

Selbstständige Berater sind rechtlich nicht als Arbeitnehmer einzustufen. In der Praxis verwischen die Grenzen jedoch oft und beauftragte Berater werden tatsächlich wie Arbeitnehmer eingesetzt bzw. vom Auftraggeber wie Arbeitnehmer behandelt. Dann liegt rechtlich eine sogenannte „Scheinselbstständigkeit“ vor. Scheinselbstständigkeit führt für den Auftraggeber zu vergleichsweise hohen Haftungsrisiken, vor allem sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich.

Vermeiden Sie eine Scheinselbstständigkeit durch einen Beratervertrag und die gelebte Vertragsbeziehung

Zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und einem Selbstständigen kommt es unter anderem auch auf die vertraglichen Regelungen an. Daher enthält dieser Beratervertrag wichtige Regelungen, die für eine Selbstständigkeit des Beraters sprechen. Darüber hinaus ist jedoch vor allem maßgeblich, wie die Vertragsbeziehung gelebt wird. Sie sollten sich daher an die vertraglichen Regelungen halten und nicht davon abweichen.

Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?

Sie können als Auftraggeber den Status des Beraters durch einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gemäß § 7a SGB IV feststellen lassen. Einen entsprechenden Antrag kann auch der Berater stellen. Wenn der Antrag gestellt werden soll, sollte er innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung des Beraters für den Auftraggeber gestellt werden. Zudem sollte sich der Berater für den Zeitraum seiner Beschäftigung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit absichern sowie eine Altersvorsorge treffen; diese Absicherungen müssen mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. Nur unter diesen Voraussetzungen kann die eventuelle Pflicht zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vermieden werden. Ein Antrag auf Feststellung der Sozialversicherungspflicht würde Sicherheit über den Status des Beraters bringen.

Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Beratervertrag