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Die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
Eine Mieterhöhung kommt in Betracht, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher und die gesetzliche Wartefrist abgelaufen ist. Formvorschriften gelten bei Zeitmietvertrag und Kündigungsausschluss. Als Begründung dienen die vom Gesetz vorgegeben Begründungsmittel. Der Mieter muss der Mieterhöhung zustimmen. Ihm steht ein Sonderkündigungsrecht zu.
Mehr lesenDie Mieterhöhung wegen Modernisierung
Die Miete darf erhöht werden, wenn es sich um Verbesserung der Mietsache, energetische Modernisierung oder Reduzierung des Wasserverbrauchs handelt und wenn der Mieter hierzu verpflichtet ist.
Informieren Sie sich, wie eine Mieterhöhungserklärung auszusehen hat, welche Kosten berücksichtigt werden und wie die Kosten bei mehreren Mietwohnungen verteilt werden.
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