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Wie viele herüberfliegende Bälle muss ein Nachbar in seinem Garten dulden?

Wohnungseigentum & Grundbesitz 28. September 2020
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Wie viele herüberfliegende Bälle muss ein Nachbar in seinem Garten dulden?

© pegbes / fotolia.com

Wer unmittelbar neben einem Fußballplatz wohnt, kennt auch das Problem herüberfliegender Bälle auf sein Grundstück. Aber nicht alles muss man hinnehmen: 135 Bälle in einem Jahr sind zu viel, ein vier Meter hoher Ballfangzaun zu niedrig.

Ein Sportverein betrieb auf einem städtischen Gelände einen Bolzplatz. Dieser befand sich direkt neben einem Privatgrundstück. Der Grundstückseigentümer fischte 135 Bälle in einem Jahr von seinem Grundstück und gab sie dem Verein zurück. Das waren ihm zu viele. Denn die eigenmächtig zurückgeholten Bälle waren hier noch gar nicht mitgezählt, ebenso wenig die Verbalattacken, die diese Aktionen regelmäßig begleiteten.

Der Mann fühlte sich beeinträchtigt und zog vor Gericht. Der Verein als Pächter des Fußballfeldes bestritt die Häufigkeit des „Ballüberflugs“.

Das Oberlandesgericht Naumburg stellte sich auf die Seite des privaten Grundstückseigentümers. Die Anzahl an herübergeflogenen Bällen ist aufgrund der Trainingsdichte auf dem Fußballplatz wahrscheinlich.

Maximal ein Ball pro Woche

Im Ergebnis flogen zu viele Bälle auf das Nachbargrundstück. Dies stellt eine wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks dar. Einen Überflug von durchschnittlich mehr als einem Ball pro Woche muss der Nachbar nicht hinnehmen.

Das Gericht verpflichtete den Verein, dafür zu sorgen, dass diese Grenze eingehalten wird. Ansonsten droht ein Ordnungsgeld von bis zu € 250.000,- oder bis zu sechs Monate Haft.

Für die hohe „Fehlquote“ ist maßgeblich der zu niedrige Ballfangzaun verantwortlich. Dieser ist an der Seite zum Grundstück des Nachbarn nur vier Meter hoch; sechs sind jedoch erforderlich, um die Bälle besser abzuhalten. Auf der gegenüberliegenden Seite des Platzes zu einem Waldstück hin wird diese Höhe eingehalten.

Der Verein hat den Ballfangzaun auf der Seite zum Grundstücksnachbarn zu erhöhen, um dadurch den Ballüberflug merklich zu vermindern – oder kann alternativ Trainingszeiten reduzieren.

OLG Naumburg, Urteil vom 23. 11. 2015, 12 U 184/14

 

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