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Gemeingebrauch: Dürfen Mietfahrräder auf dem Bürgersteig abgestellt werden?

Wohnungseigentum & Grundbesitz 28. Oktober 2020
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Paolese / stock.adobe.com

Das Abstellen von Mietfahrrädern bleibt vorläufig erlaubt. So wurde dies für die Stadt Düsseldorf entschieden. Bislang gibt es, anders als beim Carsharing, keine gesetzlichen Vorgaben, besondere Abstellflächen verpflichtend auszuweisen.

Ein Anbieter von Mietfahrrädern, der bundesweit tätig ist, setzte sich in einem Eilverfahren gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf zur Wehr.

Die Maßnahme der Stadt zielt darauf ab, die Probleme mit vielen und falsch geparkten Mietfahrrädern und E-Scootern zu lösen. Durch Nutzungsgebühren und Verbote sollten die Verkehrsmittel aus dem öffentlichen Straßenraum entfernen werden. Insbesondere sollten sie nicht mehr auf Gehwegen abgestellt werden dürfen. Zur Begründung führte die Stadt aus, es fehle die dazu erforderliche straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ordnete im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Stadt an, das heißt: Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf vorläufig weiter auf Gehwegen abgestellt werden. Das gilt auch für die E-Scooter des Vermieters.

Das Angebot von Mietfahrrädern im Rahmen des Gemeingebrauchs einer öffentlichen Straße ist zulässig (§ 14 Straßen- und Wegegesetz NRW). Ein solcher Gemeingebrauch liegt dann nicht mehr vor, wenn die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr genutzt wird. Dann kann die Nutzung von einer straßenrechtlichen Sondernutzungerlaubnis abhängig gemacht werden.

So liegt der Fall hier nicht: Das Abstellen der Fahrzeuge ist vom Gemeingebrauch gedeckt. So lange die Einnahmen aus der Vermietung der Räder und nicht die aus Werbeflächen an den Fahrzeugen überwiegen, sind diese als zulässige Verkehrsmittel anzusehen. Dieser Zweck wird insbesondere durch das aufwendige Ortungs- und Vermietungssystem belegt, mit dem die Fahrräder ausgestattet sind.

Zudem hat die Stadt bislang noch keine besonderen Abstellflächen für Mieträder bzw. -Scooter ausgewiesen, aus der sich eine verpflichtende Nutzung ergeben könnte. So wie das beispielsweise für Carsharing-Angebote gesetzlich vorgeschrieben ist.

VG Düsseldorf, Beschluss vom 16.9.2020, 16 L 1774/20