Direkt zum Inhalt

Ein Dankesbrief ist kein Testament

Erben & Schenken 20. Januar 2023
Image

snyGGG / stock.adobe.com

Ein eigenhändiges privatschriftliches Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in Rahmen eines Briefes wirksam errichtet werden. Ein Dankesbrief reicht jedoch nicht.

Eine Erblasserin bedankte sich in einem Brief an zwei Personen für die liebevolle Aufnahme am ersten Weihnachtstag und kündigte im selben Brief an, im neuen Jahr zum Notar gehen zu wollen, um die beiden als Erben einzusetzen. Zu einem notariellen Beurkundungstermin kam es aber nicht mehr, da die Erblasserin vorher verstarb. Es gab nur Entwürfe des Notars hinsichtlich eines Testaments und verschiedener Vorsorgeverfügungen. Die beiden im Dankesbrief erwähnten Personen beantragten daraufhin einen Erbschein, gegen den der gesetzliche Erbe Beschwerde erhob.

Das am Ende mit dem Fall befasste Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat klargestellt, dass ein eigenhändiges privatschriftliches Testament auch in Rahmen eines Briefes wirksam errichtet werden kann. Aber es muss in jedem Fall eindeutig daraus hervorgehen, dass unzweifelhaft mit diesem Brief eine verbindliche Erbeinsetzung erfolgen soll. Dies war vorliegend nicht der Fall, da ja der Hinweis enthalten war, dass die Erblasserin erst noch zum Notar gehen wollte. Erst da sollte ein (wirksames) Testament verfasst werden. Die Entwürfe des Notars selbst waren nie beurkundet worden, sodass diese erbrechtlich keine Wirkung entfaltet haben.

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.11.2021, 5 W 61/21