Keine Amtshaftung gegen Schornsteinfeger wegen Nachrüstung eines Ofens
Der Hinweis auf die Pflicht zur Außerbetreibnahme oder Nachrüstung bei einem Kachelofen durch den zuständigen Kaminkehrer ist ausreichend. Auf einen möglichen Notbetrieb im Katastrophenfall muss er ohne konkreten Anlass nicht hinweisen.
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