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Vorsicht beim Radeln auf dem Feldweg

Auto & Verkehr 9. April 2021
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Animaflora PicsStock / stock.adobe.com

Auf einem »Wirtschaftsweg« muss ein Radfahrer mit Schlaglöchern rechnen.

In der Mitte einer fünf Meter breiten Straße befand sich ein 50 bis 60 cm langes und 8 cm tiefes Schlagloch. Ein Fahrradfahrer, der gegen Mittag die Straße befuhr, geriet mit seinem Rad in das Schlagloch und stürzte. Dabei erlitt er Prellungen und Schürfwunden, außerdem wurde sein Rad und seine Kleidung beschädigt. Von der Stadt verlangte er nun Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von € 3.500, -. Die Stadt hielt dem entgegen, dass es sich bei der Straße um einen Wirtschaftsweg von untergeordneter Verkehrsbedeutung handle, sodass jeder Verkehrsteilnehmer auch mit größeren Unebenheiten zu rechnen habe.

Das Oberlandesgericht Hamm gab der Stadt Recht. Zwar stellt auch nach Auffassung des Gerichts ein solches Schlagloch für einen Radfahrer eine Gefahr dar. Allerdings darf ein Fahrradfahrer, der einen Wirtschaftsweg benutzt, nicht davon ausgehen, dass der Weg eine einwandfreie Fahrbahndecke hat und in seiner gesamten Breite genutzt werden kann.

Denn Wirtschaftswege werden regelmäßig mit schwerem landwirtschaftlichem Gerät befahren, was zu Straßenschäden führen kann. Befährt man als Radler einen solchen Weg, muss man seine Geschwindigkeit auch ohne Warnhinweise so anpassen, dass man selbst auf plötzlich auftretende Hindernisse und Gefahrenstellen reagieren kann. Ein Schlagloch in der beschriebenen Größe, mitten auf dem Weg, ist für einen Radfahrer deutlich sichtbar und hätte von ihm problemlos umfahren werden können.

Außerdem muss auch ein Radfahrer nach dem sogenannten »Rechtsfahrgebot« der Straßenverkehrsordnung auf der rechten Fahrbahnseite fahren. Das Schlagloch befand sich aber in der Mitte der Fahrbahn.

OLG Hamm, Beschluss vom 11.11.2020, 11 U 126/20