Vergleich im VW-Dieselskandal
Nachdem die Verhandlungen im Musterfeststellungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurden, informiert Volkswagen seit dem 20.3.2020 alle im Register der Musterfeststellungsklage angemeldeten Verbraucher (ca. 330.000) per Post, ob sie ein Angebot erhalten oder leer ausgehen.
Anspruchsberechtigt sind Teilnehmer der Musterfeststellungsklage, die vor dem 1.1.2016 einen Audi, SEAT, Škoda oder Volkswagen mit einem EA189 Dieselmotor erworben haben und beim Fahrzeugerwerb ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.
Alle, die ein Angebot erhalten, bekommen die Zugangsdaten (Benutzername und PIN) zu einer Online-Plattform, auf der der von VW gebotene Betrag eingesehen werden kann (www.mein-vw-vergleich.de).
Wer kein Angebot erhält, erfüllt nach Ansicht von VW die Vergleichskriterien nicht, hat beispielsweise seinen Wagen nicht vor dem Stichtag (1.1.2016) gekauft oder hatte seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht in Deutschland. Erfüllen Sie entgegen der Annahme von VW die Vergleichskriterien, können Sie das Callcenter von VW unter der kostenlosen Telefonnummer 05361-3790506 erreichen.
Das Vergleichsangebot von VW sieht eine einmalige Geldzahlung zwischen € 1350,- und € 6257,- vor – abhängig von Modell und Modelljahr. VW übernimmt darüber hinaus Anwaltskosten bis zu € 190,- (netto), falls Sie sich vorab von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Das gilt jedoch nur, wenn Sie das Vergleichsangebot annehmen und nicht widerrufen.
Beachten Sie: Das Angebot gilt nur bis zum 20.4.2020.
Erhalten Sie bis zum 20.4.2020 kein Vergleichsangebot oder nehmen Sie das Angebot nicht an, können Sie bis zum 20.10.2020 ihre Ansprüche individuell einklagen.