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MPU trotz spanischen Führerscheins

Auto & Verkehr 9. Oktober 2019
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flowertiare / stock.adobe.com

Muss man nach einer Trunkenheitsfahrt zum „Idiotentest“ (MPU – medizinisch-psychologische Untersuchung), hilft auch ein spanischer Führerschein nicht weiter.

Ein Deutscher, der seit 1992 überwiegend in Spanien lebt und dort auch seine Fahrerlaubnis erwarb, fuhr in Deutschland betrunken Auto. Mit 2,12 Promille erwischt, wurde ihm seine (spanische) Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet entzogen. Nach Ablauf der verhängten Sperrfrist für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis, ließ er seinen spanischen Führerschein mehrmals erneuern.

In Spanien besitzen Führerscheine eine vom Alter abhängige bestimmte Geltungsdauer. Besteht man den vorgeschriebenen Gesundheitstest, wird der Führerschein erneuert. Da Führerscheine aus EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich ohne besondere Formalitäten anzuerkennen sind, ging der Mann davon aus, mit dem erneuerten Führerschein auch in Deutschland wieder Auto fahren zu dürfen.

Dem widersprach der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Eine Anerkennung „ohne jede Formalität“ ist nur dann verpflichtend, wenn der Mitgliedsstaat - hier Spanien – ebenfalls alle Voraussetzungen für die Erteilung prüfen muss. Das war hier nicht der Fall. Denn in Spanien war nur ein Gesundheitstest Voraussetzung.

Der Autofahrer darf seinen spanischen Führerschein daher in Deutschland erst wieder nutzen, wenn er durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, Alkoholkonsum und Autofahren voneinander zu trennen. Er muss also nachweisen, dass er seine Fahreignung nach der Fahrerlaubnisentziehung wiedererlangt hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.6.2017, Az.: 10 S 1716/15).