Kaskoversicherung: Unfall rechtzeitig melden!
Eine Frau hatte einen Unfall mit dem PKW. Sie ging berechtigterweise davon aus, dass der Unfallgegner ihren Schaden begleichen würde. Als das nicht geschah, meldete sie den Unfall bei ihrer Vollkaskoversicherung – allerdings erst über ein Jahr nach dem Unfall. Diese weigert sich, für den Schaden aufzukommen, da die Autofahrerin den Schaden nicht innerhalb der Meldefrist anzeigte, sondern viele Monate später.
Das Oberlandesgericht Braunschweig wies in seinem (Hinweis-)Beschluss darauf hin, dass die Versicherungsnehmerin in einem solchen Fall durchaus leer ausgehen kann.
Die in den Versicherungsbedingungen geregelte Meldefrist fing mit dem Tag des Verkehrsunfalls zu laufen an und zwar unabhängig davon, ob die Versicherungsnehmerin ihre Vollkasko zu diesem Zeitpunkt in Anspruch nehmen wollte oder nicht.
Denn durch die Meldung des Unfalls mehr als ein Jahr später konnte die Versicherung den geschilderten Unfallhergang nicht überprüfen. Auch das Unfallfahrzeug hatte die Frau kurz nach dem Unfall verkauft, so dass es von der Versicherung ebenfalls nicht begutachtet werden konnte.
OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.1.2020, 11 U 131/19