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Berauscht im Straßenverkehr: Alkohol- und Cannabis-Grenzwerte

Auto & Verkehr 10. Juli 2024
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Auf dem Armaturenbrett eines Autos liegen zwei Hanfblätter und ein Autoschlüssel.

Adin / stock.adobe.com

Nach der Legalisierung hat im April 2024 soll jetzt auch das Straßenverkehrsgesetz angepasst werden. Der Bundesrat hat die Änderungen gebilligt, sodass das die Gesetzesänderung und damit die neuen Grenzwerte für Cannabis am Steuer noch im Laufe des Sommers 2024 in Kraft treten könnte.

Genauso wie Alkohol kann es auch nach dem Konsum von Cannabis zu geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen kommen, die das sichere Fahren eines Fahrzeugs im Straßenverkehr gefährden. 

Die allgemeine Promillegrenze von 0,5 Promille, welche die Alkoholkonzentration im Blut (BKA) beschreibt, ist jeden Autofahrer bekannt. Für Fahranfänger in der Probezeit (zwei Jahre nach Erwerb des Führerscheins) sowie Personen unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot. Sie dürfen die 0,0 Promillegrenze nicht überschreiten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet.

Hinweis: Das Gesetz unterscheidet zwischen absoluter Fahruntüchtigkeit und relativer Fahruntüchtigkeit. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird angenommen bei einem BKA von 1,1 Promille. Eine relative Fahruntüchtigkeit kann hingegen schon bei 0,3 Promille angenommen werden, wenn der Fahrer zusätzlich Ausfallerscheinungen zeigt (z.B. in Schlangenlinien fährt, Verkehrszeichen nicht mehr wahrnimmt). Auch in einem solchen Fall kann sich der Fahrer bereits strafbar machen

Bei Cannabis wird die Nanogrammzahl des berauschenden Stoffes THC (Tetrahydrocannabinol) im Verhältnis zum einem Milliliter Blut als Grenzwert eingesetzt. Nach der neuen Gesetzesänderung darf der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml nicht überschritten werden. Der THC-Grenzwert soll mit der Wirkung eines BKA-Wertes von 0,2 Promille vergleichbar sein. 

Auch hier gilt für junge Menschen oder Personen in der Probezeit gelten strengere Grenzwerte von 1,0 ng/ml Menschen. 

Aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials bei dem Zusammenwirken von Alkohol und Cannabis (sog. Mischkonsum) werden höhere Bußgelder angesetzt. Aufgrund der 0,0 Promille-Grenze für junge Menschen und Fahranfänger ist für sie der Mischkonsum ohnehin verboten. 

 

Tipp: Auch ohne den Konsum berauschender Substanzen kann es zu Unfällen im Straßenverkehr kommen. Informieren Sie sich über die richtige Vorgehensweise bei und nach einem Unfall mit Hilfe von Smartlaw. Ist der Unfall bereits passiert? Dann vergessen Sie nicht, ein Unfallprotokoll zu erstellen.