Alkoholabhängig – Führerschein weg
Ein Mann wurde von der Polizei bei sich zu Hause stark alkoholisiert angetroffen. Die gemessene Atemalkoholkonzentration ergab 2,37 Promille. Die Verkehrsbehörde verlangte daraufhin von dem Mann ein fachärztliches Gutachten (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, sogenannte „MPU“) über seine Fahreignung. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass er alkoholkrank sei, woraufhin die Behörde ihm die Fahrerlaubnis entzog.
Das Verwaltungsgericht bestätigte das Vorgehen der Behörde. Diese ist nach Ansicht des Gerichts zu Recht davon ausgegangen, dass der Mann aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Bereits drei Jahre zuvor war bei dem Mann eine Alkoholabhängigkeit festgestellt worden. Diesmal war er stark alkoholisiert, nachdem er eine Woche lang täglich 0,6 Liter Wodka und 0,5 Liter Radler getrunken hat, ohne während des gesamten Zeitraums etwas zu essen.
Daher konnte die Behörde jedenfalls von einer Alkoholabhängigkeit ausgehen, die den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt – und zwar ohne dass der Mann alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat.
(VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 28.9.2016, Az. 1 L 784/16.NW)