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Streik in der Kita - Dürfen Arbeitnehmer Zuhause bleiben?

Arbeitnehmer & Auszubildende 21. Februar 2013
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© thingamajiggs / fotolia.com

Ein Streik des Kita-Personals stellt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern auf eine harte Probe. Lässt sich keine Ersatzbetreuung organisieren, können Eltern aber vorübergehend dem Arbeitsplatz fernbleiben.

Dann liegt ein so genannter “wichtiger Grund” vor, für den das BGB sogar die Lohnfortzahlung vorsieht.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein klassisches Thema der modernen Familienpolitik. Die Betreuung ihrer Kinder ist für viele Eltern eine besondere Herausforderung: Sie wird in Umfragen regelmäßig als Knackpunkt genannt, wenn es gilt, Kind und Karriere in Einklang zu bringen. Wenn Erzieherinnen und Erzieher für bessere Arbeitsbedingungen streiken und die Kita-Türen verschlossen bleiben, liegen die Nerven vieler Eltern blank: Was tun? Zum Glück gibt es das Arbeitsrecht, das sogleich entwarnt: Bleibt die Kita etwa wegen eines Warnstreiks im öffentlichen Dienst geschlossen, so dürfen Erziehungsberechtigte ruhigen Gewissens zu Hause bleiben.

Die geschlossene Kita ist ein “wichtiger Grund”, um der Arbeit fernzubleiben

Das bedeutet: Arbeitgeber dürfen weder abmahnen noch kündigen, wenn Eltern in dieser Situation nicht im Büro erscheinen. Allerdings müssen die Betroffenen zuerst versuchen, eine Ersatzbetreuung für ihr Kind zu finden. Gelingt dies nicht, sollte der Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert werden. Falls alle persönlichen Umfeld-Stricke reißen (Betreuung durch Nachbarn, Großeltern oder Tagesmutter), empfehlen Experten, dem Arbeitgeber vorzuschlagen, die Kinder mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Das signalisiert Engagement beim Finden einer Lösung für die missliche Lage.

Lohnfortzahlung bei kurzfristigen Streiks

Ein Bonbon für Eltern hält Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bereit: Wurde ein Kita-Streik erst kurzfristig angekündigt, besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Fehltag. Das gilt laut BGB für den Fall, dass Eltern ohne eigenes Verschulden durch ein unvorhergesehenes Ereignis verhindert sind.